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(...) Das Elterngeld kann sich daher nur auf die Höhe des Steuersatzes des übrigen zu versteuernden Einkommen auswirken. Das Elterngeld selbst zählt nicht zu den zu versteuernden Einkünften, wird also steuerfrei ausgezahlt - also brutto gleich netto. Dies gilt auch in Sachsen. (...)
Sehr geehrter Herr Schmatz,
vielen Dank für diese Frage, die nicht einfach zu beantworten ist.
Sehr geehrter Herr Dombrowski,
Sehr geehrte Frau Buttenbruck,
vielen Dank für Ihre Fragen und das Interesse an unserer Partei und meiner Person.
(...) Die Notwendigkeit der Bezahlung der Erziehungsarbeit ergibt sich aus unserem Rentenrecht und ist daher eine Verpflichtung des Bundes. Bayern trägt über den Bundesrat eine Mitverantwortung. (...)
Sehr geehrte Frau Gabauer,