Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
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Der Vorschlag, dass man vorhandene Bahntrassen als Stromtrassen nutzen könnte, wurde schon 2012 in Form einer Machbarkeitsstudie im Auftrag der Bundesnetzagentur überprüft.
Andere Berechnungsmethoden, wie z.B. individuelle Messungen des aktuellen Verbrauchs für jede Entnahmestelle aber auch gesonderte Antragsverfahren hätten zu einem sehr großen administrativen Aufwand geführt und damit die zeitnahe Umsetzung der Preisbremsen insgesamt gefährdet.
Energielieferanten nehmen in ihrer Verbrauchsprognose in der Regel eine – zumindest teilweise – Korrektur von Sondereffekten vor, um zu gewährleisten, dass die Abschlagszahlungen ihrer Kunden bedarfsgerecht sind und dass ihre Beschaffung die tatsächliche Nachfrage auch in Zukunft deckt
Die Jahresverbrauchsprognose kann durch den Stromlieferanten und den Netzbetreiber wieder dem üblichen Stromverbrauch der letzten Jahre angepasst werden.