(...) gerade der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren ist ein Schwerpunkt der bayerischen Familienpolitik. (...) Der Bund stellt Fördermittel für Bayern von 340 Millionen Euro zur Verfügung, der Freistaat Bayern stockt diese Mittel um weitere 100 Millionen Euro auf. (...) Sollte die Kinderbetreuung die finanziellenMöglichkeiten der Familien übersteigen, gibt es die Möglichkeit der Übernahme oder eines Zuschusses von Betreuungsgebühren. (...)
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(...) Da haben wir nichts dagegen. Wer aber die familiäre Betreuung in den ersten drei Jahren für das Beste hält, der muss sich das –unabhängig vom vorher ausgeübten Beruf- finanziell auch leisten können und sollte bei der staatlichen Förderung nicht leer ausgehen. Deshalb halten wir das Modell eines Erziehungsgehalts von mindestens 1000.-Euro in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes für den besseren Weg zur echten Wahlfreiheit: Mit diesem Geld könnten Eltern entweder einen guten Betreuungsplatz in einer Einrichtung ihrer Wahl oder bei einer Tagesmutter bezahlen. (...)
(...) Das Elterngeld kann sich daher nur auf die Höhe des Steuersatzes des übrigen zu versteuernden Einkommen auswirken. Das Elterngeld selbst zählt nicht zu den zu versteuernden Einkünften, wird also steuerfrei ausgezahlt - also brutto gleich netto. Dies gilt auch in Sachsen. (...)

Sehr geehrter Herr Schmatz,
vielen Dank für diese Frage, die nicht einfach zu beantworten ist.
Sehr geehrter Herr Dombrowski,

Sehr geehrte Frau Buttenbruck,
vielen Dank für Ihre Fragen und das Interesse an unserer Partei und meiner Person.