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(...) Der Schutz des Lebens, auch und gerade des ungeborenen Lebens ist eine der wichtigsten Aufgaben und Verpflichtungen des Staates. Eine „Korrektur- und Nachbesserungspflicht“ zu den rechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs obliegt dem Gesetzgeber immer dann, wenn sich nach hinreichender Beobachtungszeit herausstellt, dass das Gesetz das von der Verfassung geforderte Maß an Schutz nicht zu gewährleisten vermag. (...)
(...) Im Herbst dieses Jahres wird das Gendiagnostikgesetz im Bundeskabinett eingebracht. Die SPD ist der Auffassung, dass die darin enthaltenen Beratungsregelungen für Spätabtreibungen (nach der 22. Schwangerschaftswoche) ausreichend sind. (...)
(...) Die ödp möchte das Geld, das derzeit nur denjenigen zu Gute kommt, die sich dafür entscheiden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen zu geben, allen Familien zur Verfügung stellen. Konkret bedeutet dies, ein monatliches, sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt in Höhe von 1000,- € pro Monat in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes einzuführen. Erst dann können Mütter und Väter wirklich frei entscheiden, ob sie sich selbst um ihre Kinder kümmern, was derzeit aus finanziellen Gründen oft nicht möglich ist, oder ob sie außerhäusig berufstätig bleiben und Betreuung zu einem reellen, nicht-subventionierten Preis einkaufen. (...)

(...) Ehrlich gesagt kann ich mir auch keinen Menschen in dieser Gesellschaft vorstellen, der Pflegebedürftigen Menschen Hilfe verweigern würde. Für diese Pflegefälle haben wir die Pflegeversicherung. Aber genau hier sehe ich einen fatalen Fehler: viele sehen diesen Punkt schon abgehakt, da wir ja ´eine Pflegeversicherung haben`, dass heißt, dass eine Versorgung dieser Menschen gewährleistet ist, und das war´s. (...)