Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Brigitte Zypries
Antwort 18.02.2009 von Brigitte Zypries SPD

(...) Um den Grundstückseigentümer aber auch vor den theoretisch bestehenden Risiken der Übertragung einer Grundschuld, die zur Sicherung eines Anspruchs verschafft worden ist (Sicherungsgrundschuld) zu schützen, wurde dafür Sorge getragen, dass er die sich aus einem Sicherungsvertrag ergebenden Einreden gegen die Grundschuld auch jedem Erwerber entgegenhalten kann. Der neu in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingestellte § 1192 Absatz 1a BGB sichert, dass der gutgläubige einredefreie Erwerb bei Sicherungsgrundschulden insoweit ausgeschlossen ist. (...)

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort 03.04.2008 von Daniela Ludwig CSU

(...) Die Grundschuld bleibt dagegen in voller Höhe bestehen, sie erlischt erst, wenn der Kreditkunde diese – nach vollständiger Tilgung der Kreditschuld – auf Antrag und im Einvernehmen mit der Bank aus dem Grundbuch löschen lässt. Die Bank garantiert jedoch dem Kunden mit der oben erwähnten Sicherungsabrede, dass sie bei Nichteinhaltung des Kreditvertrages durch den Kunden (z.B. durch Zahlungsverzug) von der Grundschuld nur in Höhe des noch offenen Kreditbetrages Gebrauch machen wird. (...)

Portrait von Johannes Kahrs
Antwort 15.01.2008 von Johannes Kahrs SPD

(...) vielen Dank für Ihre Mail. Zunächst möchte ich unterstreichen: Es gibt in Deutschland kein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahre. 1951 wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) erlassen, das mehrfach novelliert im späteren durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ersetzt wurde. (...)

Portrait von Guido Westerwelle
Antwort 07.02.2008 von Guido Westerwelle FDP

(...) Die Gefahren des Rauchens sind lange hinreichend bekannt, die des Passivrauchens aktuell wissenschaftlich belegt. Bevor wir aber dazu zusätzliche Gesetze in Deutschland verabschieden, sollten wir zunächst die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und die vielseitigen präventiven Ansätze nutzen. (...)