(...) der Gesetzgeber hat mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dass nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame elterliche Sorge begründen. Es ist nicht üblich, dass parallel zu der Verabschiedung des Gesetzes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben wird. (...)
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(...) die Vergabe einer wissenschaftlichen Untersuchung zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird derzeit vorbereitet. Sie wird bald in Auftrag geben werden können. (...)
(...) voraussichtlich noch diese Woche wird der Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten. Dieser Entwurf sieht ein ausdrückliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot für bestimmte Kindschaftssachen – insbesondere für Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes und das Umgangsrecht betreffen – vor. Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot gilt in jeder Lage und allen Instanzen des Verfahrens. (...)
(...) Wir haben schon mehrfach vorgeschlagen, Familien neu und anders zu definieren. Es geht um ein solidarisches Zusammenleben mehrerer Menschen, das gefördert werden muss. Die Förderung sollte nicht an den Trauschein gebunden sein. (...)
(...) Januar 2008 in Kraft getreten ist, müssen geschiedene Ehegatten in verstärktem Maße für sich selbst sorgen. Dementsprechend wurden auch die Möglichkeiten erweitert, nacheheliche Unterhaltsansprüche auf eine bestimmte Zeitdauer zu beschränken. Es ist also keineswegs mehr so, dass Ehegattenunterhalt stets bis zum Lebensende oder Renteneintritt gezahlt werden muss. (...)
(...) Zunächst lassen sich Akzeptanz, Toleranz und Verständnis bedauerlicherweise nicht einfach per Gesetz verordnen. Als Gesetzgeber kann das Parlament jedoch die richtigen Rahmenbedingungen für eine kinderfreundliche Gesellschaft schaffen, indem es beispielsweise die finanzielle Förderung von Familien oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert. (...)