(...) Die meisten Frauen, so belegen es auch aktuelle Umfragen, möchten nach der Geburt ihres Kindes wieder in ihren Beruf einsteigen. Dabei sind ihnen die Unternehmen, die Frauen und deren Familien unterstützen, eine große Hilfe. Zudem ist es so, dass Frauen, die arbeiten gehen, Steuern zahlen, die auch den Familien zugute kommen, bei denen die Frau zu Hause bleibt. (...)
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(...) So trat die Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes der damaligen rot-grünen Regierungskoalition am 1. Januar 2005 in Kraft und baute die rechtliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten weiter aus. (...)
(...) Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht, Eltern eines Kindes sind seine Mutter und sein Vater. In der bereits angesprochenen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass derzeit keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass mit der Regelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern dem Elternrecht des Vaters aus Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht ausreichend Rechnung getragen wird. (...)
(...) Aus dem Urteil folgt jedoch für den Gesetzgeber, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die dem Gesetz zu Grunde liegenden Annahmen zu überprüfen. Deshalb beobachten wir die Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz prüft gegenwärtig, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. (...)
(...) Dass es nicht leicht ist in dieser Region einen Job zu finden, ob mit oder ohne Kind, verstehe ich sehr gut. Aber gänzlich auszuschließen, arbeiten gehen zu können, weil man Kinder hat, halte ich für falsch. Es gibt viele Beispiele, auch in Ihrer Region, die das Gegenteil beweisen. (...)