(...) bei der Vorstellung des aktuellen Drogen- und Suchtberichts habe ich insbesondere auf das Problem jugendlichen Alkoholkonsums hingewiesen und dabei betont, dass derzeit ein "Nationales Aktionsprogramm Alkoholprävention" vorbereitet wird, in dem jugendliche Konsumentinnen und Konsumenten von Alkohol besondere Berücksichtigung finden. Dieses Nationale Aktionsprogramm wurde zunächst von einem Expertengremium als Zusammenfassung möglicher Maßnahmen im Bereich der Alkoholprävention erarbeitet und befindet sich zur Zeit in einer Entwurfsfassung. (...)
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(...) Diese haben ihr Kindschaftsrecht schon längst den Richtlinien der EMRK angepasst. Somit ist Deutschland in Sachen gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Eltern in Europa zwar nicht ganz isoliert, es gehört jedoch zu den wenigen Mitgliedstaaten, dessen Gesetzgebung in diesem Bereich wohl nicht mit der EMRK vereinbar ist. Dies ist zurückzuführen auf die geltenden Regelungen zum Sorgerecht, die laut dem Bundesverfassungsgericht (Vgl. (...)
(...) Herr Beck war weder in die Organisation, Planung oder die Durchführung der Demonstrationen gegen das Christival involviert. Herr Beck hat im Vorfeld (auch hier bei Abgeordnetenwatch) deutlich gemacht, dass er Gewalt zur Durchsetzung politischer Forderungen entschieden ablehnt. (...)
(...) ich bin generell für die gemeinsame Sorge – unabhängig von der Art des Zusammenlebens der Eltern. Dies durchzusetzen ist aber schwierig, in einer großen Koalition noch schwieriger. (...)
(...) Schwierigkeiten treten in der Regel dort auf, wo sich beide Elternteile – aus welchen Gründen auch immer - nicht einigen können. Selbstverständlich setzt sich DIE LINKE für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern ein, aber nicht um jeden Preis. Generell hat das Wohl des Kindes im Vordergrund zu stehen. (...)
(...) Der Ehegattenunterhalt beruht auf der Überlegung, dass die Verantwortung von Ehegatten zueinander nicht mit dem Scheitern der Beziehung endet, sondern in gewissem Umfang darüber hinaus fortwirkt, dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ehegatte zu Gunsten der Familie seine berufliche Entwicklung zurückgestellt hat und nach der Trennung nicht ohne weiteres auf eigenen Füßen stehen kann. Dieser Gedanke der nachehelichen Solidarität ist keine juristische Floskel, sondern unterliegt dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie. (...)