Ein Rentenbeginn nach 45 Arbeitsjahren und unabhängig vom Lebensalter, wie Sie ihn vorschlagen, könnte bei einem frühen Eintritt ins Arbeitsleben und durchgängiger Beschäftigung einen Rentenbeginn bereits mit Anfang 60 ermöglichen. Dieser deutlich frühere Rentenbezug als nach geltendem Recht würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft führen, weshalb ich ihn nicht in Aussicht stellen kann.
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
Antwort 22.11.2024 von Christian Dürr FDP
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung zuzulassen, um die ansonsten entstehenden Lücken zu schließen.
Antwort 04.11.2024 von Gülistan Yüksel SPD
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer. Inwiefern Rentnerinnen und Rentner von Ausnahmeregelungen profitieren können, muss im Einzelfall entschieden werden.
Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt das unterste Netz der sozialen Sicherung in Deutschland dar. Sie soll demgemäß nur dann in Anspruch genommen werden, wenn alle anderen Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.