Das System der VBL-Renten inklusive der Frage möglicher Anpassungen beruht im Kern auf tarifvertraglichen Vereinbarungen.
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Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 6.7.2023
Reform der Rente durch allgemeine Kassen
Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren
Mit den Kindererziehungszeiten (sogenannte „Mütterrente“) sollen erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiographie geschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten ausgeschlossen, wenn das Versicherungsleben zum Zeitpunkt der Kindererziehung bereits als abgeschlossen gilt