Wie kann ein Koppeln des Renteneintrittsalter gerecht sein, wenn die wöchentliche Arbeitszeit hier nicht berücksichtig wird?
Sehr geehrte Frau Bas,wenn man wirklich gerecht sein möchte, müsste man doch auch die tatsächliche Arbeitszeit berücksichtigen. Bei tarifgebundenen Arbeitsplätzen gibt es teilweise Wochenarbeitszeiten von 35,5 Stunden, während andere – wie ich – 40 Stunden pro Woche arbeiten. Das bedeutet, dass die tatsächliche Lebensarbeitszeit sehr unterschiedlich ausfallen kann, obwohl die Zahl der Beitragsjahre gleich ist.Wie wollen Sie sicherstellen, dass solche Unterschiede bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden, damit das System fair bleibt?
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
