Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Mechthild Dyckmans
Antwort 07.04.2011 von Mechthild Dyckmans FDP

(...) Tabak und Alkohol sind keine Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes, es wird daher und aufgrund der Tatsache, dass der Konsum von Tabak und Alkohol in unserer Gesellschaft seit langem akzeptiert und ihr Gebrauch verbreitet sind, zu keinem Tabak- oder Alkoholverbot kommen. (...)

Frage von Henning D. • 27.03.2011
Frage an Kerstin Tack von Henning D. bezüglich Recht
Kerstin Tack
Antwort 13.04.2011 von Kerstin Tack SPD

(...) D.h.,sollte die Summe, mit dem ein AKW versichert ist, im Falle eines Unfalls nicht ausreichen, muss der Betreiber den Rest des Schadens zahlen. Zieht man in Betracht, dass die Deckungssumme deutscher AKWs im Schadensfall gerade einmal 2,5 Mrd.€ beträgt, so wird sehr schnell klar, dass diese kaum ausreichen würde, die tatsächlich verursachten Kosten zu decken. Es ist allerdings ebenfalls unwahrscheinlich, dass der Betreiber nach einem GAU überhaupt zahlungsfähig wäre, insbesondere vor dem Hintergrund der sehr hohen Schadenssumme sowie der dann drohenden Insolvenzgefahr für das Unternehmen. (...)

Frage von Klaus-Peter S. • 27.03.2011
Frage an Jürgen Klimke von Klaus-Peter S. bezüglich Recht
Portrait von Jürgen Klimke
Antwort 05.04.2011 von Jürgen Klimke CDU

(...) Ich halte die Vorgehensweise der Bundeskanzlerin nicht für merkwürdig, sondern für nachvollziehbar. Ich persönlich habe mir einen solchen Horror-Unfall wie jetzt in Fukushima nicht vorstellen können. Ich habe die Laufzeitverlängerung für vertretbar gehalten, weil ich ein solches Szenario, wie wir es jetzt erleben müssen, in einem modernen Atomkraftwerk für ausgeschlossen hielt. (...)

Frage von Wilfried M. • 26.03.2011
Frage an Jens Petermann von Wilfried M. bezüglich Recht
Portrait von Jens Petermann
Antwort 12.05.2011 von Jens Petermann Die Linke

Sehr geehrter Herr Meißner,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine Veranlassung sehe, Ihrem Begehren nachzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann