
Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie können die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Sie können die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.
Ich bin in jedem Fall der Auffassung, dass für die Nutzer und Nutzerinnen von Nachtspeicherheizungen schnell Sonderregelungen beschlossen werden müssen, da in der Tat die Strompreisbremse hier nicht greift.