
Antwort 01.12.2022 von Josip Juratovic SPD
Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Sie erhalten die EPP, wenn im Jahr 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat. In ihrem Fall müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Vermutlich müssen Sie die EPP über die Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Kabinett will das Land Baden-Württemberg, gemeinsam mit weiteren 13 Bundesländern, ein bei der Kasse Hamburg aufgebautes IT-System zur digitalen Antragstellung, Antragsbewilligung und Mittelauszahlung nutzen – als kostengünstige und zeiteffizienteste Lösung.