Antwort 11.04.2023 von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Die europa- und völkerrechtlichen Verträge ermöglichen keinen sofortigen Start der Legalisierung.
Dazu gehört, dass den Patient*innen gegenüber deutlich gemacht werden muss, wann homöopathische Behandlungen nicht die klinische Medizin ersetzen dürfen.