Hallo Anette,
schön von Dir zu hören. Vielen Dank für die zahlreichen Fragen.
Ich würde vorschlagen, dass Du Dich direkt in meinem Wahlkreisbüro in Eimsbüttel meldest. Dann können wir gerne einen Termin in Hamburg vereinbaren.
Hallo Anette,
schön von Dir zu hören. Vielen Dank für die zahlreichen Fragen.
Ich würde vorschlagen, dass Du Dich direkt in meinem Wahlkreisbüro in Eimsbüttel meldest. Dann können wir gerne einen Termin in Hamburg vereinbaren.
(...) Ich würde deshalb auch nicht so weit gehen, deshalb von einer Niederlage der Demokratie zu sprechen. Demonstrationen und öffentliche Diskussionen, wie sie in den vergangenen Monaten in Leipzig stattfanden, beweisen doch gerade, dass wir in einer lebendigen und funktionierenden Demokratie leben, in der jeder seine Meinung frei äußern kann. Über mangelndes politisches Gehör oder mangelnde mediale Aufmerksamkeit können sich jedenfalls weder Demonstranten noch Gegendemonstranten beschweren. (...)
(...) Genau hier setzt im Übrigen der neue Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung an, der darauf abzielt, Investitionen anzuregen, die ‚negative Kosten‘ aufweisen, sprich, sich langfristig amortisieren. Viele Unternehmen und private Haushalte wissen z.B. einfach nicht, dass sie Energie profitabel einsparen können. (...)
(...) Was gemeinhin zusammenfassend als "die Antifa" bezeichnet wird, ist ein Spektrum tausender Einzelpersonen, die sich jeweils auf Antifaschismus berufen und damit eine Reihe gemeinsamer Dinge verbinden - aber eben auch genug völlig unterschiedlicher. (...) Ich halte hier selbst die vorhandene Einschränkung des Sächsischen Hochschul"freiheits"gesetzes (SächsHS"F"G) für falsch, die den Organen der verfassten Studierendenschaft lediglich ein "Hochschulpolitisches" Mandat erteilt. (...)
(...) Der Bundesfachgruppenleiter für das Sicherheitsgewerbe von ver.di hat mir daraufhin diese Antwort gegeben: "Im damaligen Mantelrahmentarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Bundesrepublik Deutschland vom 01.01.2007 wurde der §2 Abs. 6 verankert, der die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu einer Dauer von 42 Monaten zuließ, bis zu dieser Gesamtdauer war die höchstens viermalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. (...)