(...) Die erschütternden Ereignisse in Japan zeigen, dass es keine 100prozentige Sicherheit gibt. (...) Wir alle müssen aber auch wissen, dass wir noch lange nicht so weit sind, dass wir aus Erneuerbarer Energie komplett unseren Strombedarf decken können. (...)
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(...) Jedoch ist die Aussage, dass Betreiber der Atomkraftwerke fast völlig von einer Haftung bei schweren Unfällen befreit sind, so nicht zutreffend. Im Gegenteil sind die Haftungsregelungen für Kernkraftwerke sehr streng. So besteht eine summenmäßig unbegrenzte Haftung der KKW – Betreiber für alle Schäden, die auf einem von einer Kernanlage ausgehenden nuklearen Ereignis beruhen. (...)
Sehr geehrter Herr Dierks,
(...) Das Atomkraftwerk Krümmel ist glücklicherweise abgeschaltet. Wenn es nach mir geht, dann bleibt es dies auch in Zukunft. (...)
(...) Zur Erfüllung etwaiger Schadensersatzverpflichtungen hat der Betreiber Deckungsvorsorge zu treffen. Diese Deckungsvorsorge kann bis zu einem Höchstbetrag von 2,5 Milliarden Euro festgesetzt werden (vgl. § 14 Atomgesetz und § 9 der Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz). (...)
(...) Soweit ich informiert bin, sind die deutschen Atomkraftwerke bei der Deutschen Kernreaktor-Versicherungsgemeinschaft (DKVG) versichert. In der DKVG sind ca. (...)