(...) Mittlerweile übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei der künstlichen Befruchtung nur noch 50% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten. (...) Im Oktober 2007 urteilte der Bundesfinanzhof in München, dass neben verheiratete auch unverheiratete, empfängnisunfähige Frauen die ihnen entstandenen Kosten einer künstlichen Befruchtung absetzen können. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.01.2008 von Annette Widmann-Mauz CDU
Antwort 29.01.2008 von Antje Blumenthal CDU
(...) Die damalige Regierung plante, dass die betroffenen Personen die Kosten für die künstliche Befruchtung vollständig tragen müssen. (...) Mir ist dabei bewusst, dass angesichts stetig sinkender Geburtenzahlen der Anspruch auf eine künstliche Befruchtung für die Versicherten aufrechterhalten und auch in Zukunft staatlich finanziell unterstützt werden sollte. (...)
Antwort 09.01.2008 von Andreas Molau NPD
Sehr geehrter Herr Knoop,

Antwort 08.01.2008 von Gertrud Strehle FAMILIEN-PARTEI
Sehr geehrte Frau Meyer,
Antwort 15.01.2008 von Matthias Faust NPD
Sehr geehrter Herr Frisch,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre konstruktiven Fragen, die ich der Reihe nach beantworte:

Antwort 25.01.2008 von Ralf Tarnozek NPD
Sehr geehrter Herr Dörr,
vielen Dank für Ihre Frage.