(...) Ihre Beobachtung, dass gerade bei neu gemeldeten Arbeitslosengeld-Empfängern ein Bewerbungstraining als „Standardmittel“ genutzt wird, mag in einigen Fällen zutreffen. Ob dieses Mittel im konkreten Einzelfall geeignet ist oder nicht, obliegt jedoch einer Betrachtung durch den zuständigen Jobvermittler. (...)
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(...) Sicherlich liegt die Lösung für die Arbeitssuchenden in der Vielzahl der Fälle nicht in Standard-Bewerbertrainings, wie Sie zu Recht andeuten, vielmehr geht es um eine individuelle Auswahl der im Einzelfall passenden Instrumente. Die Bundesregierung will deshalb die Ziele des Koalitionsvertrages konsequent umsetzen und die Effizienz bei den Arbeitsmarktinstrumenten deutlich steigern. Dazu wird die Bundesregierung die Vielzahl der bisherigen Instrumente bewerten und in ihrer Zahl deutlich reduzieren. (...)
Sehr geehrte Frau Weise,
(...) Abschließend möchte ich auf den Erfolg und die Wichtigkeit des Projekts „Arbeit statt Strafe“ eingehen. Jährlich werden durch das Projekt Haftunterbringungskosten von über 10 Mio € vermieden. (...)
(...) Auch wer einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nachgeht, ist beruflich tätig. Aus diesem Grund unterbleibt eine Aufnahme in die Arbeitslosenstatistik. (...)
(...) Sowohl hinsichtlich der Regelung zum Gründungszuschuss (aus dem ALG I-Bezug) als zum Einstiegsgeld (aus dem ALG II-Bezug) liegen mir keine Änderungsabsichten der bestehenden Regelungen vor. Entfristet werden soll die Regelung zur freiwilligen Versicherung in der Arbeitslosenversicherung. Diese trifft aber nach wie vor nur für Existenzgründungen aus dem ALG I-Bezug zu. (...)