Antwort 29.03.2010 von Armin Jahl SPD
1. Ich halte die Beibehaltung der Lebensarbeitszeit von 60 Jahren für erforderlich,
da sowohl die körperliche als auch oftmals die psychischen Belastungen erheblich
1. Ich halte die Beibehaltung der Lebensarbeitszeit von 60 Jahren für erforderlich,
da sowohl die körperliche als auch oftmals die psychischen Belastungen erheblich
(...) ich kandidiere nicht für den Landtag NRW, denn mit der Wahrnehmung meines Bundestagsmandats bin ich ausreichend beschäftigt und möchte mich auch weiterhin voll und ganz dieser Arbeit widmen. (...)
Sehr geehrter Herr Rohde,
(...) März. Ich finde dies ebenso unverständlich und kritisiere diesbezüglich gleichermaßen Arbeitgeber und Gewerkschaften. (...)
(...) Der Auszubildende wird allerdings bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt. (...)