Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Andreas Schmidt
Antwort 11.06.2007 von Andreas Schmidt CDU

(...) Der nunmehr veröffentlichte Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes zum Unterhaltsrecht vom 28. Februar 2007 macht selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Auswirkungen des Beschlusses durch den Gesetzgeber erforderlich, damit ein verfassungsgemäßes Gesetz durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden kann. (...)

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort 01.06.2007 von Antje Blumenthal CDU

(...) Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann. (...)

Portrait von Clemens Binninger
Antwort 01.06.2007 von Clemens Binninger CDU

(...) So einfach ist die Sachlage beim neuen Unterhaltsrecht aber nicht. Ein so schwieriges, für viele Menschen so weit reichendes und so kontrovers diskutiertes Gesetzeswerk wie das neue Unterhaltsrecht kann in der politischen Auseinandersetzung nicht einfach „übers Knie gebrochen“ werden. Es ist in meinen Augen deshalb ein klassisches Beispiel für beste demokratische Gepflogenheiten, wenn berechtigter Meinungsstreit entsprechend kontrovers diskutiert wird – auch öffentlich. (...)

Portrait von Michaela Noll
Antwort 11.06.2007 von Michaela Noll CDU

(...) Das zuständige Ressort, das Bundesjustizministerium, prüft zurzeit die Relevanz der Entscheidung und damit die Verfassungskonformität des Kompromisses. Erst danach kann es innerhalb der Koalition zu neuen Verhandlungen kommen, deren Ergebnis ich zum jetzigen Zeitpunkt daher noch nicht absehen kann. (...)

Portrait von Christine Lambrecht
Antwort 11.06.2007 von Christine Lambrecht SPD

(...) Geburtstag ihres Sohnes haben Sie die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen auf Antrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen (§ 33a des Einkommenssteuergesetzes). (...) Sie können Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium ihres Sohnes dann bis zu 7680 Euro jährlich vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. (...)