Frage an Monika Griefahn von Sarah W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Griefahn,
viele Menschen warten seit Monaten auf das neue Unterhaltsrecht, was nun wiedereinmal auf sich warten lässt. Wie lange müssen wir uns Ihrer Meinung nach noch gedulden?
Viele Grüße
Sarah Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Reform des Unterhaltsrechts. Ich finde es auch bedauerlich, dass die Reform des Unterhaltsrechts noch nicht in Kraft treten konnte und deshalb möchte ich kurz erläutern, wie es zu dieser Verzögerung kam.
Nachdem der Regierungsentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts im Oktober 2006 in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages von den Sachverständigen mehrheitlich begrüßt worden war, wurde aus Teilen der CDU Widerstand laut. Die Familienpolitiker der Union sahen ihr Familienbild durch die Reform gefährdet. Daraufhin wurde von den Koalitionsspitzen ein Kompromiss erarbeitet. Demzufolge sollte die rangmäßige Gleichstellung von ehelicher und nichtehelicher Mütter und Väter entfallen. Ehefrauen und Ehemänner sollten im zweiten Rang stehen, wenn sie Kinder betreuen oder die Ehe von langer Dauer war. Der nicht verheirateten Mutter bzw. dem nicht verheirateten Vater sollte der dritte Rang zukommen. In den vierten Rang sollten die Ehefrauen und Ehemänner kommen, die keine Kinder betreuen und deren Ehe nicht von langer Dauer war. Die Rechtspolitiker der SPD-Fraktion waren über diesen Kompromiss nicht glücklich, da er hinsichtlich der Stellung der nicht verheirateten Mütter und Väter hinter dem zurückblieb, was wir ursprünglich wollten.
Kurz vor Abschluss der Beratungen fand unsere Position jedoch Unterstützung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin wurde die 2./3. Lesung des Entwurfs abgesagt, um Raum für neue Verhandlungen zu schaffen.
Das Bundesjustizministerium hat inzwischen einen neuen Vorschlag erarbeitet, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Demzufolge sollen nichteheliche Mütter und Väter sowohl den Rang als auch die Dauer des Betreuungsunterhalts betreffend wie eheliche Mütter und Väter behandelt werden. Dieser Vorschlag findet meine volle Unterstützung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird bis Ende der Sommerpause zu diesem Vorschlag Stellung nehmen. Ich hoffe, dass die Union ihre Haltung unter dem Eindruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert und dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zustimmt, so dass das neue Unterhaltsrecht endlich in Kraft treten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn