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Inwiefern Klaus Ernst oder ein anderes Fraktionsmitglied den Vorsitz in dem von Ihnen benannten Ausschuss übernimmt, entscheidet die Fraktion voraussichtlich in der laufenden Woche auf Vorschlag des Fraktionsvorstandes.
Der Bundestag regelt seine Infektionsschutzmaßnahmen zum Schutz vor der Corona-Pandemie auf Grundlage von Art. 40 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz eigenverantwortlich.
Der Deutsche Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Dies bedeutet, dass die inhaltliche Arbeit an Gesetzesentwürfen und Anträgen primär in den jeweiligen Ausschüssen und Gremien stattfindet.
Es ist möglich Gastfamilien in den Bundestag mit einzuladen.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de