Aufhebung des Korruptionsregisters

61 CDU-Stimmen gegen 55 Oppositionsstimmen: Das ist das Ergebnis der Abstimmung über die Aufhebung des Korruptionsregisters. Dessen Einrichtung war kurz vor den Bürgerschaftswahlen 2004 von SPD, GAL und Schill Partei beschlossen worden.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
55
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 120 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Elke ThomasElke ThomasCDU2 - Hamburg-Bergedorf Dafür gestimmt
Portrait von Marita Meyer-KainerMarita Meyer-KainerCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter HesseKlaus-Peter HesseCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und ProschlitzJobst-Egbert von Frankenberg und ProschlitzCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Olaf BöttgerOlaf BöttgerCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Berndt RöderBerndt RöderCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HarlinghausenRolf HarlinghausenCDU3 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
André Trepoll an der ElbeAndré TrepollCDU4 - Hamburg-Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Brigitta MartensBrigitta MartensCDU5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Roland HeintzeRoland HeintzeCDU3 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Henning FinckHenning FinckCDU5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Bruno ClaußenBruno ClaußenCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Christiane BlömekeChristiane BlömekeDIE GRÜNEN7 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Claudius LievenClaudius LievenDIE GRÜNEN5 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer FahrradtourTill SteffenDIE GRÜNEN3 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Christa GoetschChrista GoetschDIE GRÜNEN1 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg LühmannJörg LühmannDIE GRÜNEN5 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Martina GregersenMartina GregersenDIE GRÜNEN6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Willfried MaierWillfried MaierDIE GRÜNEN3 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Nebahat GüçlüNebahat GüçlüDIE GRÜNEN1 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Christian MaaßChristian MaaßDIE GRÜNEN1 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KerstanJens KerstanDIE GRÜNEN2 - Hamburg-Bergedorf Dagegen gestimmt
Portrait von Antje MöllerAntje MöllerDIE GRÜNEN3 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Katja HusenKatja HusenDIE GRÜNEN5 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Farid MüllerFarid MüllerDIE GRÜNEN5 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt

Im Rahmen der Novellierung des Hamburger Vergabegesetzes sieht ein Senatsantrag an die Bürgerschaft vom 26.07.2005 vor, das Hamburgische Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters (KORRUPTIONSREGISTER) vom 18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 98) aufzuheben. Die Einrichtung des Korruptionsregister wurde kurz vor den letzten Bürgerschaftswahlen mit Stimmen der SPD, GAL und Schill Partei beschlossen .

In das Korruptionsregister sollten alle Unternehmen eingetragen werden, die sich bei der Bewerbung um einen Auftrag der Stadt Hamburg (z.B. Bauprojekten) von Verfehlungen (z.B der Bestechung) schuldig gemacht haben. Zur Strafe werden die betroffenen Betriebe mehrere Jahre bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht berücksichtigt. Eine kleine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Till Steffen ergab, dass es bislang keinerlei Eintragungen in das Korruptionsregister gegeben hat (Stand 03.11.2005 / Drs.: 18/3118).

Der Senat begründet die Aufhebung des Korruptionsregister, u.a. damit, dass kein eindeutiger und angemessener Rechtszustand für die Führung des Korruptionsregisters vorhanden ist, dass Planungen für eine Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters bereits laufen, und dass das begrenzte Korruptionsregister auf das Hamburger Staatsgebiet deswegen nicht angemessen sei. (vgl. Drucksache 18/2619, S. 6.)

Von der CDU-Fraktion wird der Senatsantrag unterstützt. Zur Begründung wird u.a. angeführt, dass sowohl vor Inkrafttreten des Korruptionsregisters als auch nach dessen Aufhebung auf Grundlage bestehender Rechtsvorschriften effektiv und rechtssicher Korruptionsfälle geahndet werden konnten bzw. können. Grundlage hierfür böten die einschlägigen Vorschriften der anwendbaren Verdingungs- bzw. Vergabeordnungen sowie die von der Finanzbehörde erlassene Richtlinie zum "Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen" vom 15. Juli 2002.

Kritik gibt es es seitens der Oppositionsparteien. SPD Fraktionschef Michael Neumann bezeichnete die geplante Abschaffung als Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung in der Hansestadt". Darüber hinaus spricht sich die Organisation Transparency International sowie der als Korruptionsjäger bekannte Oberstaatsanwalt Wolfgang J. Schaupensteiner gegen die Aufhebung aus.

Beratungsstand:
Auf Antrag der SPD Fraktion wurde der Senatsantrag am 25.08.2005 an den Wirtschaftsausschuss (federführend) sowie den Rechtsausschuss überwiesen.