Aufhebung des Korruptionsregisters

61 CDU-Stimmen gegen 55 Oppositionsstimmen: Das ist das Ergebnis der Abstimmung über die Aufhebung des Korruptionsregisters. Dessen Einrichtung war kurz vor den Bürgerschaftswahlen 2004 von SPD, GAL und Schill Partei beschlossen worden.

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Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
55
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 120 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Verena LappeVerena LappeDIE GRÜNEN6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Jan QuastJan QuastSPD6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Werner DobritzWerner DobritzSPD6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Kai Voet van VormizeeleKai Voet van VormizeeleCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martina GregersenMartina GregersenDIE GRÜNEN6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph AhlhausChristoph AhlhausCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Karen KoopKaren KoopCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andreas C. WankumAndreas C. WankumCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marita Meyer-KainerMarita Meyer-KainerCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Gesine DrägerGesine DrägerSPD6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Manfred JägerManfred JägerCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andrea HilgersAndrea HilgersSPD6 - Hamburg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Jenspeter RosenfeldtJenspeter RosenfeldtSPD6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Berndt RöderBerndt RöderCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Wilfried BussWilfried BussSPD6 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Peter HesseKlaus-Peter HesseCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ekkehardt WersichEkkehardt WersichCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Bettina Machaczek-StuthBettina Machaczek-StuthCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ingo EgloffIngo EgloffSPD7 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Marino FreistedtMarino FreistedtCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Bettina BliebenichBettina BliebenichCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Karin EggersKarin EggersCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Ralf NiedmersRalf NiedmersCDU7 - Hamburg-Wandsbek Nicht beteiligt
Portrait von Jobst-Egbert von Frankenberg und ProschlitzJobst-Egbert von Frankenberg und ProschlitzCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Christiane BlömekeChristiane BlömekeDIE GRÜNEN7 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt

Im Rahmen der Novellierung des Hamburger Vergabegesetzes sieht ein Senatsantrag an die Bürgerschaft vom 26.07.2005 vor, das Hamburgische Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters (KORRUPTIONSREGISTER) vom 18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 98) aufzuheben. Die Einrichtung des Korruptionsregister wurde kurz vor den letzten Bürgerschaftswahlen mit Stimmen der SPD, GAL und Schill Partei beschlossen .

In das Korruptionsregister sollten alle Unternehmen eingetragen werden, die sich bei der Bewerbung um einen Auftrag der Stadt Hamburg (z.B. Bauprojekten) von Verfehlungen (z.B der Bestechung) schuldig gemacht haben. Zur Strafe werden die betroffenen Betriebe mehrere Jahre bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht berücksichtigt. Eine kleine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Till Steffen ergab, dass es bislang keinerlei Eintragungen in das Korruptionsregister gegeben hat (Stand 03.11.2005 / Drs.: 18/3118).

Der Senat begründet die Aufhebung des Korruptionsregister, u.a. damit, dass kein eindeutiger und angemessener Rechtszustand für die Führung des Korruptionsregisters vorhanden ist, dass Planungen für eine Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters bereits laufen, und dass das begrenzte Korruptionsregister auf das Hamburger Staatsgebiet deswegen nicht angemessen sei. (vgl. Drucksache 18/2619, S. 6.)

Von der CDU-Fraktion wird der Senatsantrag unterstützt. Zur Begründung wird u.a. angeführt, dass sowohl vor Inkrafttreten des Korruptionsregisters als auch nach dessen Aufhebung auf Grundlage bestehender Rechtsvorschriften effektiv und rechtssicher Korruptionsfälle geahndet werden konnten bzw. können. Grundlage hierfür böten die einschlägigen Vorschriften der anwendbaren Verdingungs- bzw. Vergabeordnungen sowie die von der Finanzbehörde erlassene Richtlinie zum "Ausschluss von Bewerbern und Bietern von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen schwerer Verfehlungen" vom 15. Juli 2002.

Kritik gibt es es seitens der Oppositionsparteien. SPD Fraktionschef Michael Neumann bezeichnete die geplante Abschaffung als Schlag gegen die Korruptionsbekämpfung in der Hansestadt". Darüber hinaus spricht sich die Organisation Transparency International sowie der als Korruptionsjäger bekannte Oberstaatsanwalt Wolfgang J. Schaupensteiner gegen die Aufhebung aus.

Beratungsstand:
Auf Antrag der SPD Fraktion wurde der Senatsantrag am 25.08.2005 an den Wirtschaftsausschuss (federführend) sowie den Rechtsausschuss überwiesen.