Novellierung des Polizeirechts

Gegen die Stimmen der Opposition hat die Bürgerschaft eine Novellierung des Polizeirechts beschlossen. Das Gesetz enthält u.a. Regelungen zum Aufenthaltsverbot, zur Videoüberwachung und zum Finalen Rettungsschuss.

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Dafür gestimmt
60
Dagegen gestimmt
52
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Am 8.06.2005 hat die Bürgerschaft mit Stimmen der CDU Fraktion den vom Senat am 14.12.2004 vorgelegten "Gesetzentwurf zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg" beschlossen. Damit wurde das Hamburger Polizeigesetz (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) ) umfassend novelliert.

Kernpunkte des neuen Polizeigesetzes sind:

Aufenthaltsverbot: Die Polizei kann Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten bis zu 12 Monate untersagen.

Unterbindungsgewahrsam: Bis zu 14 Tage sollen Menschen in Gewahrsam genommen werden können, von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten begehen wollen. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung.

"Finaler Rettungsschuß": Eine gesetzliche Regelung erlaubt Polizisten im Falle von Geiselnahmen eine gezielte Tötung des Täters zur Rettung der Geiseln.

Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Außerdem soll es Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen geben.

Einführung von Kennzeichenlesegeräten: Damit können alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge kurzfristig gespeichert und überprüft werden.

Präventive Telekommunikationsüberwachung: Auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr sollen potentielle Straftäter von der Polizei abgehört oder angepeilt werden können.

Rasterfahndung auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr.

Die Polizei darf ohne konkrete Verdachtsmomente Personen kontrollieren und überprüfen, ob sie etwa Waffen mit sich führen.

Die Polizei bekommt Distanz-Elektroschock-Geräte.

Blutproben bei Verdacht auf Infektionen zur Gefahrenabwehr

Die Abgeordneten Bettina Bliebenich, Thomas Böwer, Lutz Kretschmann-Johannsen, Doris Mandel, Marita Meyer-Kainer , Dr. Heike Opitz, Dr. Matthias Petersen, Erhard Pumm und Frank Schira waren bei der Abstimmung nicht anwesend.

Die SPD hatte einen eigenen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Hamburger Polizeirechts vorgelegt (siehe unten), der allerdings abgelehnt wurde.