Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Roland Heintze | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Henning Finck | CDU | 5 - Hamburg-Mitte | Dafür gestimmt | |
Bruno Claußen | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Kruse | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Hanna Gienow | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Andreas C. Wankum | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Marcus Weinberg | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Heinrich Langhein | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Robert Heinemann | CDU | 1 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Lydia Fischer | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dafür gestimmt | |
Niels Böttcher | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Andreas Mattner | CDU | 7 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Christoph Ahlhaus | CDU | 6 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Heike Opitz | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Nicht beteiligt | |
Claudius Lieven | DIE GRÜNEN | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Jörg Lühmann | DIE GRÜNEN | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Christa Goetsch | DIE GRÜNEN | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Willfried Maier | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Martina Gregersen | DIE GRÜNEN | 6 - Hamburg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Christian Maaß | DIE GRÜNEN | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Nebahat Güçlü | DIE GRÜNEN | 1 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Antje Möller | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Jens Kerstan | DIE GRÜNEN | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Farid Müller | DIE GRÜNEN | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Katja Husen | DIE GRÜNEN | 5 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt |
Am 8.06.2005 hat die Bürgerschaft mit Stimmen der CDU Fraktion den vom Senat am 14.12.2004 vorgelegten "Gesetzentwurf zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg" beschlossen. Damit wurde das Hamburger Polizeigesetz (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) ) umfassend novelliert.
Kernpunkte des neuen Polizeigesetzes sind:
Aufenthaltsverbot: Die Polizei kann Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten bis zu 12 Monate untersagen.
Unterbindungsgewahrsam: Bis zu 14 Tage sollen Menschen in Gewahrsam genommen werden können, von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten begehen wollen. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung.
"Finaler Rettungsschuß": Eine gesetzliche Regelung erlaubt Polizisten im Falle von Geiselnahmen eine gezielte Tötung des Täters zur Rettung der Geiseln.
Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Außerdem soll es Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen geben.
Einführung von Kennzeichenlesegeräten: Damit können alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge kurzfristig gespeichert und überprüft werden.
Präventive Telekommunikationsüberwachung: Auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr sollen potentielle Straftäter von der Polizei abgehört oder angepeilt werden können.
Rasterfahndung auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr.
Die Polizei darf ohne konkrete Verdachtsmomente Personen kontrollieren und überprüfen, ob sie etwa Waffen mit sich führen.
Die Polizei bekommt Distanz-Elektroschock-Geräte.
Blutproben bei Verdacht auf Infektionen zur Gefahrenabwehr
Die Abgeordneten Bettina Bliebenich, Thomas Böwer, Lutz Kretschmann-Johannsen, Doris Mandel, Marita Meyer-Kainer , Dr. Heike Opitz, Dr. Matthias Petersen, Erhard Pumm und Frank Schira waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die SPD hatte einen eigenen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Hamburger Polizeirechts vorgelegt (siehe unten), der allerdings abgelehnt wurde.