Änderung des Hochschulgesetzes (Studiengebühren)

Die Studiengebühren an Hamburger Hochschulen sinken zum Wintersemester 2008/09 von 500 € auf nun 375 € pro Semester. Das beschloss die Hamburger Bürgerschaft mit den Stimmen von CDU und GAL. SPD und Linke lehnen das nachgelagerte Gebührenmodell ab.

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Dafür gestimmt
66
Dagegen gestimmt
50
Enthalten
0
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.

Hinweis: Das hier dokumentierte Abstimmungsverhalten gibt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung in erster Lesung vom 03.09.2008 wieder. In zweiter Lesung vom 17.09.2008 wurde die Änderung des Hochschulgesetztes in nicht namentlicher Abstimmung beschlossen.

Hamburgs Studierende müssen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetztes zum 1.10.2008 nur noch 375 Euro Studiengebühren pro Semester bezahlen. Die zu entrichtenden Gebühren sollen im Regelfall erst nach Abschluss des Studiums und bei einem Mindestbruttoeinkommen von 30.000 Euro pro Jahr abgezahlt werden. Bislang mussten Hamburgs Hochschüler 500 Euro pro Semester bezahlen. Die Neuregelung ist ein Kompromiss, auf den sich CDU und GAL in ihrem Koalitionsvertrag verständigt hatten. Bislang waren die Grünen – wie auch SPD und Linke – generell gegen Studiengebühren.

Für eine "nachhaltige Finanzierung der Hochschule" sei es unabdinglich, erfolgreiche Studierende nachträglich an den entstandenen Kosten zu beteiligen, sagte etwa Heinrich Langhein (CDU). Es sei "ungerecht" und "keineswegs sozial", wenn das Gros der Bevölkerung die akademische Ausbildung einer kleinen Minderheit bezahle. Nachgelagerte Studiengebühren seien dabei ein Instrument zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit. Niemand werde dabei aus finanziellen Gründen von einem Studium abgehalten, fügte GAL-Wissenschaftsexpertin Eva Gümbel an. Es müssen aber gleichzeitig neue Wege aufgetan werden, Hochschulstudiengänge zu finanzieren – unter anderem durch stärkere Einbindung von Unternehmen, wie die CDU forderte.

Kritik kam erneut aus Reihen der SPD und der Partei Die Linke. Keineswegs alle Studierenden könnten sich wie behauptet die Gebühren bis nach dem Studium stunden lassen. Außerdem schreckten Studiengebühren generell Jugendliche vor allem aus den unteren Einkommensbereichen ab, die zusätzlichen finanziellen Belastungen sowie der Wegfall von Ausnahmeregelungen z.B. für Behinderte oder Studierende mit Kindern träfen besonders ohnehin schon benachteiligte Studierende. Deutschland liegt gemessen an der Zahl der Hochschulabsolventen weit unter dem EU-Durchschnitt.

(c) Foto: adesigna / flickr

Weitere Informationen:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes, hier: Neugestaltung der Studienfinanzierung (pdf )
Kleine Anfrage des Abgeordneten Kühn (SPD) zur Inanspruchnahme der nachgelagerten Studiengebühren (pdf )