Aufhebung des „Zukunftsentscheids“

In der Hamburgischen Bürgerschaft wurde über einen Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt, der sich gegen den sogenannten „Zukunftsentscheid“ zum Klimaschutz richtet. Hintergrund ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2025, der eine schnellere Klimaneutralität Hamburgs bereits bis 2040 (statt wie bisher bis 2045) vorsieht.

Die CDU-Fraktion bewertet dieses Ziel als technisch kaum umsetzbar, wirtschaftlich belastend und sozial unausgewogen. Sie beruft sich dabei unter anderem auf ein Gutachten, wonach ein Vorziehen der Klimaneutralität erhebliche Zusatzkosten und Belastungen für Haushalte, Unternehmen und den Staat verursachen könnte. Auch mögliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft werden kritisch hervorgehoben. Im Antrag wird daher gefordert, das durch den Volksentscheid beschlossene Klimaschutzgesetz wieder aufzuheben und zur bisherigen Gesetzeslage zurückzukehren. Stattdessen solle Klimaschutz weiterhin verfolgt werden, jedoch stärker an wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Realitäten ausgerichtet sein.

Der Antrag wurde mit 85 Gegenstimmen abgelehnt. 25 Abgeordnete stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
25
Dagegen gestimmt
85
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.