Frühere Offenlegung von Großspenden - aber weiterhin keine Deckelung

Änderungen im Parteiengesetz: Auch in Zukunft sehen wir nur die Spitze des Eisbergs!

Es ist ein wichtiges und großes Gesetz, das im Bundestag beraten wurde, und doch hat es vergleichsweise wenig Beachtung gefunden: das Parteiengesetz. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick, inwieweit unsere Forderungen mit dem Gesetz erfüllt wurden.

von Lisa Böhm, 24.11.2023

 

Am 9. November ging es im Bundestag um eines unserer Kernthemen: Um Parteispenden. Sie sind im Parteiengesetz geregelt, dessen Reform in erster Lesung beraten wurde. Der Entwurf wurde von allen demokratischen Parteien im Bundestag getragen.

Gerade wenn parteiübergreifender Konsens herrscht, scheint eine Reform viele Verbesserungen bringen zu können, aber ein Blick in den Entwurf zeigt, dass dies hier nicht der Fall ist. Die von uns geforderte und dringend notwendige Transparenz bei Parteispenden sucht man nach wie vor vergeblich. Es gibt eher kleine Verbesserungen: Großspenden müssen nun schon ab 35.000 Euro direkt gemeldet werden - bisher waren es 50.000 Euro. Auf diese Abstufung hatten sich die Ampelfraktionen bereits in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Allerdings geht uns diese Absenkung nicht weit genug. Die sofortige Offenlegung von Spenden sollte bereits bei einem deutlich niedrigeren Betrag beginnen, denn auch dieser kann bereits beeinflussen.

Demokratieunwürdige Einflussnahme bleibt möglich

Eine Obergrenze für Großspenden wurde mit keinem Wort im Entwurf erwähnt und steht auch nicht zur Diskussion. Das halten wir für absolut falsch, denn diese Form der Parteienfinanzierung ist ein Einfallstor für Einflussnahmen auf politische Entscheidungen, die es in einer Demokratie nicht geben darf. Wir fordern daher weiterhin eine Obergrenze für private Spenden. Auch ein Verbot von Unternehmensspenden wurde bei den Änderungen nicht berücksichtigt. Ein Unding, wie wir finden. Diese Spenden ermöglichen der Wirtschaft eine starke Einflussnahme auf das politische Geschehen und gehören genau deshalb verboten. Wir werden uns auch in Zukunft für dieses Verbot einsetzen.

Es gibt auch Positives zu berichten: Sponsoring darf nicht mehr wie bisher im Verborgenen stattfinden. Künftig muss das so genannte Parteisponsoring in einem jährlichen Sponsoringbericht offengelegt werden. Unter Parteisponsoring fallen beispielsweise die Kosten für Stände auf Parteitagen oder auch die Kosten für Anzeigen in Parteizeitungen. Auch so genannte Parallelaktionen können nicht mehr im Dunkeln bleiben - sie werden künftig den Spenden gleichgestellt.

Es gibt einige längst überfällige Verbesserungen - aber der große Schritt zu mehr Transparenz bei Parteispenden bleibt aus. Nach wie vor ist nur die Spitze des Eisbergs der Parteispenden sichtbar, der Großteil bleibt unter der Oberfläche verborgen. Wir werden uns weiterhin für deutlich strengere Regeln für Parteispenden einsetzen und Sie können uns dabei unterstützen! Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition und erhöhen Sie gemeinsam mit uns den Druck auf die Politik!

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