Verpflichtende Bildung von Schulbezirken aufheben

Nach dem Willen der Grünen soll den Schulträgern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich für den Erhalt ihrer Schulbezirksgrenzen entscheiden zu können. Die SPD stimmte dem zu, CDU und FDP votierten gegen einen entsprechenden Antrag.

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Dafür gestimmt
74
Dagegen gestimmt
94
Enthalten
0
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.

Aus Sicht der Grünen gibt es im Zusammenhang mit dem Schulgesetz noch zahlreiche ungeklärte Fragen:
Soll die Wahlfreiheit an den Gemeindegrenzen enden oder soll sie (mit zusätzlichen Problemen) über die Zuständigkeitsgrenzen der Schulträger hinweg gewährt werden?
Abgesehen von den Kosten, wie soll in ländlichen Gebieten ein Schülertransport gewährleistet werden, um die Schulen für alle Schüler erreichbar zu machen?
Heute ist das Bestimmungsverfahren für Grundschulen (§ 27 SchulG) von den Voten der Eltern im jeweiligen Schulbezirk abhängig – wer sollte zukünftig mitstimmen?
Ist die nächstgelegene Schule, auf deren Besuch nach der Ankündigung des Staatssekretärs "weiterhin" ein Anspruch bestehen soll, im Sinne der kürzesten räumlichen Entfernung zu verstehen? Letzteres ist nicht unbedingt deckungsgleich mit den heutigen Schulbezirksgrenzen und würde zu einem erheblichen Feststellungsaufwand und zu Verschiebungen der Schülerströme führen. Wenn aber – was sinnvoll wäre – die Schulträger die Befugnis erhalten sollen, die "nächstgelegene Schule" selbst straßenscharf festzulegen, wäre es ehrlicher, gleich offen an den Schulbezirken festzuhalten.

Einen guten Kompromissvorschlag sehen die Grünen in dem Beschluss der 44. Delegiertenversammlung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU (KPV/NRW) vom 28.10.2005: Demnach soll die verpflichtende Bildung von Schulbezirken abgeschafft und die Entscheidung hierüber in das Ermessen der Schulträger gestellt werden. Dies sei ein Beitrag zum Standardabbau und zugleich eine Stärkung der immer wieder betonten Verantwortung vor Ort.

Auf der Grundlage dieser Argumentation, so der Grünen-Antrag, müsse den Schulträgern die Möglichkeit eingeräumt werden, sich für den Erhalt ihrer Schulbezirksgrenzen entscheiden zu können.

Foto: Eriwst/flickr

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Weiterführende Links:
Antrag: Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 14/2166)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung (Drs. 14/2112)
Antrag: Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes (Drs. 14/1572)