Änderung des Landesjagdgesetzes

Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit sowie mehrerer Piraten-Abgeordneten hat der Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.

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Dafür gestimmt
137
Dagegen gestimmt
86
Enthalten
3
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sigrid BeerSigrid BeerDIE GRÜNEN101 - Paderborn II Dafür gestimmt
Portrait von Horst BeckerHorst BeckerDIE GRÜNEN25 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BeckerAndreas BeckerSPD69 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver BayerOliver BayerPIRATEN Nicht beteiligt
ProfilbildAli BaşDIE GRÜNEN87 - Warendorf II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea Ursula AschAndrea Ursula AschDIE GRÜNEN19 - Köln VII Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD7 - Rhein-Erft-Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Britta AltenkampBritta AltenkampSPD67 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Ulrich AldaErnst Ulrich AldaFDP103 - Hagen I Dagegen gestimmt
Portrait von Roland AdelmannRoland AdelmannSPD24 - Oberbergischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Kai AbruszatKai AbruszatFDP89 - Minden-Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Martin-Sebastian AbelMartin-Sebastian AbelDIE GRÜNEN43 - Düsseldorf IV Dafür gestimmt

Gegen die massive Kritik der Jägerschaft hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Ziel der Neufassung sei es, "unter Einbeziehung der geänderten und vielschichtigen Einflussfaktoren eine Änderung hin zur Nachhaltigkeit einzuleiten und die Jagd an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten", heißt es in dem Antrag.

Unter anderem werden künftig Arten der gleichen ökologischen Gilde wie Luchs und Wolf auch rechtlich gleich gestellt; Arten, "für deren Bejagung es keinen vernünftigen Grund" gebe", würden aus dem Jagdrecht entlassen. Die Jagdausübung wird in einem Umkreis von 300 Metern zu Grünbrücken und Wildunterführungen verboten

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel verankert. "Vor diesem Hintergrund", so heißt es in dem Antrag, "wurden die Jagdhundeausbildung und -prüfung, die Wildfolge, die Fang- und Baujagd sowie der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen einer Prüfung unterzogen und unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen und aktueller Faktenlage neu bewertet. So zählen zur Beute der Hauskatze neben Kleinna-gern weit überwiegend Arten, die ausschließlich dem Artenschutz unterliegen und weniger jagdbare Arten."