Austausch von Ärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlung

Die Oppositionsfraktionen CDU, FDP und Piraten wollten mit ihrem Antrag (Drs. 16/4819) erreichen, dass sich Kinderärzte bei Verdacht von Kindesmisshandlungen untereinander austauschen könnten. SPD und Grüne stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
98
Dagegen gestimmt
116
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hubertus KramerHubertus KramerSPD104 - Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Guido van den BergGuido van den BergSPD5 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Angela LückAngela LückSPD91 - Herford II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus TönsMarkus TönsSPD75 - Gelsenkirchen II Dagegen gestimmt
Portrait von Hannelore KraftHannelore KraftSPD64 - Mülheim I Nicht beteiligt
Portrait von Dieter HilserDieter HilserSPD66 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Große BrömerWolfgang Große BrömerSPD55 - Oberhausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dagegen gestimmt
Portrait von Inge BlaskInge BlaskSPD122 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BellDietmar BellSPD31 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Portrait von Gerda KieningerGerda KieningerSPD112 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan GatterStephan GatterSPD18 - Köln VI Dagegen gestimmt

In ihrem Antrag sprechen sich die Oppositionsparteien für eine Änderung des Heilberufsgesetzes aus. Danach sollten bisherige datenschutzrechtliche Regeln (Schweigepflicht der Ärzte) so angepasst werden, dass zukünftig Fälle von Kindesmisshandlungen schneller erkannt werden können.
CDU, FDP und Piraten fordern, dass sich Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte oder Ärzte in Krankenhäusern bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlungen – ohne Information an die Erziehungsberechtigten des Kindes – untereinander austauschen können, damit die Kinder bei einem begründeten Verdacht geschützt werden können. Bislang ist ein solcher ärztlicher Informationsaustausch nur möglich, wenn die Erziehungsberechtigten des Kindes und damit u.U. die mutmaßlichen Täter über den ärztlichen Informationsaustausch und damit über den Verdacht der Kindesmisshandlung befragt werden.
Mit dieser Regelung soll demnach auch ein häufiges Wechseln des Kinderarztes (sogenanntes "Doctor-hopping") erkannt werden, mit dem Erziehungsberechtigte versuchen können, Kindesmisshandlungen zu vertuschen.