Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Ibrahim Yetim | SPD | 59 - Wesel IV | Nicht beteiligt | |
Christian Dahm | SPD | 90 - Herford I | Dafür gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 75 - Gelsenkirchen II | Dafür gestimmt | |
Dieter Hilser | SPD | 66 - Essen II | Dafür gestimmt | |
René Schneider | SPD | 57 - Wesel II | Dafür gestimmt | |
Markus Herbert Weske | SPD | 40 - Düsseldorf I | Dafür gestimmt | |
Inge Blask | SPD | 122 - Märkischer Kreis II | Dafür gestimmt | |
Bernhard von Grünberg | SPD | 29 - Bonn I | Dafür gestimmt | |
Gerda Kieninger | SPD | 112 - Dortmund II | Dafür gestimmt | |
Gabriele Hammelrath | SPD | 15 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Dennis Maelzer | SPD | 99 - Lippe III | Dafür gestimmt | |
Eva-Maria Voigt-Küppers | SPD | 3 - Aachen III | Dafür gestimmt |
Zweck des Gesetzes ist laut SPD und Grünen, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz in verständlicher Form leicht zugänglich und somit transparent zu machen. Dazu sollen die Ergebnisse amtlicher Kontrollen gemäß den Vorschriften dieses Gesetzes nach einheitlichen Beurteilungsmerkmalen (in Form einer Ampel) ermittelt, bewertet, dargestellt und transparent gemacht werden.
Die Fraktion der CDU teile grundsätzlich den Ansatz, Verbrauchern umfangreichen Schutz vor mangelnder Hygiene und Qualitätsstandards zukommen zu lassen. Allerdings werde dies durch das Gesetz nicht erreicht. Dieses schaffe nicht mehr Transparenz, sondern führe Verbraucher in die Irre, da es auf einem Bewertungssystem basiere, welches für den angestrebten Zweck untauglich sei. Da durch dieses Gesetz auch Kostensteigerungen für die Kommunen zu erwarten sind, sei in Abwägung der Nutzen für den Verbraucher durch dieses Gesetz zu klein.
Die FDP-Fraktion sieht das Gesetz ebenfalls kritisch. Einem Pilotprojekt der "Lebensmittel-Ampeln" in Bielefeld und Duisburg habe das Oberverwaltungsgericht bereits geschlussfolgert, dass es weder Markttransparenz schaffe noch die Verbraucher dazu bringe, eigenständige Konsumentscheidungen zu treffen. Da das Gesetz dem Pilotprojekt in sehr großen Teilen ähnele, könne die FDP dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen.