Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl SchultheisKarl SchultheisSPD1 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BellDietmar BellSPD31 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Annette Watermann-KrassAnnette Watermann-KrassSPD87 - Warendorf II Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BovermannRainer BovermannSPD105 - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Georg FortmeierGeorg FortmeierSPD94 - Gütersloh I - Bielefeld III Dafür gestimmt
Portrait von Ralf JägerRalf JägerSPD62 - Duisburg III Dafür gestimmt
Portrait von Ina Spanier-OppermannIna Spanier-OppermannSPD48 - Krefeld II Nicht beteiligt
Portrait von Hans-Willi KörfgesHans-Willi KörfgesSPD49 - Mönchengladbach I Dafür gestimmt
Portrait von Eva LuxEva LuxSPD20 - Leverkusen Dafür gestimmt
Portrait von Sarah PhilippSarah PhilippSPD60 - Duisburg I Dafür gestimmt
Portrait von André StinkaAndré StinkaSPD80 - Coesfeld II Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD98 - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian WatermeierSebastian WatermeierSPD75 - Gelsenkirchen II Dafür gestimmt
Bild von Hartmut GanzkeHartmut GanzkeSPD115 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Armin JahlArmin JahlSPD111 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas KossiskiAndreas KossiskiSPD16 - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Dennis MaelzerDennis MaelzerSPD99 - Lippe III Dafür gestimmt
Portrait von Ellen StockEllen StockSPD97 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BialasAndreas BialasSPD32 - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dafür gestimmt
Portrait von Nadja BüteführNadja BüteführSPD106 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Heike GebhardHeike GebhardSPD74 - Gelsenkirchen I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang JörgWolfgang JörgSPD103 - Hagen I Dafür gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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