Verlängerung des Verbandsklage- und Mitwirkungsrechts für Tierschutzvereine

In NRW haben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis'90/Grüne die Verlängerung des "Gesetzes über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine" (TierschutzVMG) gefordert. Das Außerkrafttreten des Gesetzes sollte um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 verschoben werden.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
78
Dagegen gestimmt
113
Enthalten
0
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 199 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Andreas KossiskiAndreas KossiskiSPD16 - Köln IV Dafür gestimmt
Portrait von Yvonne GebauerYvonne GebauerFDP16 - Köln IV Dagegen gestimmt
Jochen OttJochen OttSPD17 - Köln V Dafür gestimmt
Portrait von Florian BraunFlorian BraunCDU17 - Köln V Dagegen gestimmt
Portrait von Berivan AymazBerivan AymazDIE GRÜNEN18 - Köln VI Dafür gestimmt
Portrait von Susana dos Santos HerrmannSusana dos Santos HerrmannSPD18 - Köln VI Dafür gestimmt
Portrait von Martin BörschelMartin BörschelSPD19 - Köln VII Dafür gestimmt
Portrait von Sven TritschlerSven TritschlerAfD19 - Köln VII Dagegen gestimmt
Portrait von Eva LuxEva LuxSPD20 - Leverkusen Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger ScholzRüdiger ScholzCDU20 - Leverkusen Dagegen gestimmt
Portrait von Holger MüllerHolger MüllerCDU21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer DeppeRainer DeppeCDU22 - Rheinisch-Bergischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BiesenbachPeter BiesenbachCDU23 - Oberbergischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Bodo LöttgenBodo LöttgenCDU24 - Oberbergischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Björn FrankenBjörn FrankenCDU25 - Rhein-Sieg-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Horst BeckerHorst BeckerDIE GRÜNEN25 - Rhein-Sieg-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Oliver KraußOliver KraußCDU27 - Rhein-Sieg-Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Jörn FreynickJörn FreynickFDP27 - Rhein-Sieg-Kreis III Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina GebauerKatharina GebauerCDU28 - Rhein-Sieg-Kreis IV Nicht beteiligt
Portrait von Guido DéusGuido DéusCDU29 - Bonn I Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska Müller-RechFranziska Müller-RechFDP29 - Bonn I Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim StampJoachim StampFDP30 - Bonn II Dagegen gestimmt
Portrait von Christos KatzidisChristos KatzidisCDU30 - Bonn II Dagegen gestimmt
Bild von Marcel Hafke MdLMarcel HafkeFDP31 - Wuppertal I Dagegen gestimmt
Portrait von Dietmar BellDietmar BellSPD31 - Wuppertal I Dafür gestimmt

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz durch Artikel 20a im Grundgesetz verankert. Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2013 das erste deutsche Bundesland, welches daraufhin das "Verbandsklage- und Mitwirkungsrecht für Tierschutzverbände" einführte. Durch dieses TierschutzVMG sollte es Tierschutzvereinen ermöglicht werden, fallspezifische Klagen zu erheben, Konfliktfälle im Tierschutz aufzuwerten und mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Dieses Gesetz sollte nach §4 TierschutzVMG am 31. Dezember 2018 außer Kraft treten.

Die Fraktion der SPD und die Bündnis90/Grüne-Fraktion forderten nun am 06.11.2018 mit einem Gesetzentwurf den Landtag NRW auf, den Paragraphen 4 zu ändern, und das Außerkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr auf den 31. Dezember 2019 zu verschieben. Begründet wurde diese Forderung in dem Entwurf dadurch, dass noch ausstehende Klagen im Tierschutz nicht zu Ende geführt werden könnten. Das wäre bei einer Verlängerung des Gesetzes nicht der Fall.

In einer namentlichen Abstimmung hat das Parlament den Gesetzentwurf zur Änderung dieses Gesetzes von 2013 am 12.12.2018 mit 113 Gegenstimmen abgelehnt. Für den Gesetzentwurf stimmten die SPD- und Bündnis'90/Grüne-Fraktion. Alle anderen Fraktionen stimmten vollständig dagegen.

 

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