Wahlprüfungsausschuss

Hier finden Sie alle Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen. Zu den Aufgaben des Ausschusses gehört unter anderem die Prüfung der Gültigkeit der Wahlen gemäß Art. 1 des Wahlprüfungsgesetzes NRW. Außerdem ist der Landtag NRW laut Art. 8 dazu verpflichtet, einen Wahlprüfungsausschuss zu gründen, um Entscheidungen über Einsprüche zur Landtagswahl vorzubereiten.