Werden Sie vom Senat bezgl. des geplanten Verbindungsbahnentlastungstunnels die bislang verweigerte Einsicht in seine Korrespondenz mit Bundesregierung und Deutscher Bahn verlangen?

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Frage von Peter S. •

Werden Sie vom Senat bezgl. des geplanten Verbindungsbahnentlastungstunnels die bislang verweigerte Einsicht in seine Korrespondenz mit Bundesregierung und Deutscher Bahn verlangen?

Die Dokumente seien so brisant, dass ihre Bekanntgabe zum jetzigen Zeitpunkt den Bau des in Hamburg geplanten Verbindungsbahnentlastungstunnels (VET) vereiteln würde. Mit dieser Begründung verweigern die Wirtschafts- und die Verkehrsbehörde (BWI und BVM) in Hamburg die Offenlegung der von ihnen als streng geheim eingestuften Korrespondenz mit der Bundesregierung und der Deutschen Bahn in Sachen VET.

https://www.lok-report.de/news/deutschland/aus-den-laendern/item/44121-hamburg-bekanntgabe-der-dokumente-zur-korrespondenz-zwischen-hamburg-und-berlin-wuerde-den-geplanten-verbindungsbahnentlastungstunnel-vereiteln.html

Am 2. November 2023 steht das Thema VET auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft.

https://www.hamburgische-buergerschaft.de/contentblob/17410322/d0b4698c6ab899a7c57eebc5c89ecf4a/data/231102-dl.pdf

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Hallo Peter S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist natürlich wünschenswert, größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, und die Sicherung der Informationsfreiheit hat für mich einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig gilt es, die Grenzen des Hamburgischen Transparenzgesetzes angemessen zu berücksichtigen. Gemäß dem entsprechenden Bescheid (abrufbar unter https://fragdenstaat.de/anfrage/verbindungsbahnentlastungstunnel-schriftwechsel-mit-db-und-bundesregierung/#nachricht-834544) sind „vorbereitende Notizen und Vermerke zur Willensbildung des Senats grundsätzlich von der Informationspflicht ausgenommen“. Darüber hinaus wird im Schriftverkehr die mögliche Finanzierung erörtert, die „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vorhabenträgerin und weiterer Beteiligter [enthalten], an deren Nichtverbreitung diese ein berechtigtes Interesse geltend gemacht haben“.Teile der Korrespondenz wurden bereits veröffentlicht, wobei nur wenige Passagen geschwärzt wurden. Ich halte diese Entscheidung für richtig und werde daher keine weitere Einsichtnahme verlangen.

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