Portrait von Albrecht Glaser
Antwort 20.01.2022 von Albrecht Glaser AfD

Mit Ausnahme Bayerns haben aufgrund der Gesetze die Kirchen als Steuergläubiger von dem ihnen eingeräumten Recht Gebrauch gemacht, die Verwaltung der Kirchensteuer gegen „angemessenes Entgelt“ auf staatliche Behörden zu übertragen.