Sehr geehrte Frau Trauschel, Finden Sie es richtig, dass die erhobenen Bußgelder aus der Corona-Politik In Bayern zurückgezahlt werden? Wenn ja, sollten Wir das nicht auch in Baden Württemberg machen?

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Alena Trauschel
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Frage von Mirko S. •

Sehr geehrte Frau Trauschel, Finden Sie es richtig, dass die erhobenen Bußgelder aus der Corona-Politik In Bayern zurückgezahlt werden? Wenn ja, sollten Wir das nicht auch in Baden Württemberg machen?

Es würde sicher dazu dienen, die Spaltung in der Gesellschaft zu verringern....

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an mich wenden.

Mit dem Urteil vom 22.11.2022 (Az. 3 CN 2.21.) entschied der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) erstmalig über die Rechtmäßigkeit von Corona-Regelungen vom Beginn der Pandemie. In dem Fall wurde die Bayerischen Corona-Schutzverordnung vom 27. März 2020 (BayIfSMV) unter die Lupe genommen. Ursprünglich hatten zwei Bürger vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen ebendiese Regelung geklagt.

Nach § 4 Abs. 2 BayIfSMV war das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Nach Ansicht des BVerwG wurden die Gründe, die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, derart eng gefasst, dass die Ausgangsbeschränkung in damaliger Fassung im Ergebnis unverhältnismäßig gewesen ist.

Es können daher nur diejenigen Bußgelder zurückgezahlt werden, die aufgrund des § 4 Abs. 2 und 3 der 1. BayIfSMV im Zeitraum vom 01. bis 19. April 2020 wegen des Verlassen der eigenen Wohnung zum Verweilen im Freien alleine oder ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlassen worden sind. Die Bestandskraft der übrigen Bußgeldbescheide bleibt davon unberührt.

Der Gesetzgeber muss insbesondere bei derartigen Freiheitseinschränkungen angemessen begründen, inwiefern eine Maßnahme verhältnismäßig ist. Unterbleibt eine adäquate Begründung, so finde ich es folgerichtig, den Betroffenen in Bayern die gezahlten Bußgelder nach Maßgabe des Urteils des BVerwG zurückzuzahlen.

Inwiefern die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg unverhältnismäßig gewesen sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Mit dieser Frage setzen sich Richterinnen und Richter an den Verwaltungsgerichten auseinander. Sollte je festgestellt werden, dass jene Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg ganz oder teilweise unverhältnismäßig waren, setzen wir als FDP uns für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ein!

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Freundliche Grüße
Alena Trauschel

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