Frage an Alexander Funk bezüglich Verbraucherschutz

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Alexander Funk
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Frage an Alexander Funk von Peter D. bezüglich Verbraucherschutz

Es ist beabsichtigt, bei der Umstellung der Rundfunkgebühren, die ermittelten Schwarzseher für die zurückliegende Zeit gebührenfrei zu stellen. Dies ist für mich als jahrzehntelangen ehrlichen Gebührenzahler schlicht eine Zumutung. Mir fehlt die Einsicht, die Behandlung für dieses illegale Tun, als gerecht anzusehen. Nach meiner Einschätzung animiert es doch geradezu, dort wo es möglich ist, gesetzeswidriges Handeln zu Lasten der Allgemeinheit zu praktizieren. Oder lassen Sie es mich so ausdrücken, die sog. "cleveren Zeitgenossen oder noch deutlicher ausgedrückt die Schmarotzer" profitieren zu Lasten der großen stillen und anständigen Mehrheit von der m. E. durch nichts zu rechtfertigenden Verfahrensweise.
Mit diesem Ansinnen wird meine Vorstellung bestärkt: so wie ich Wasser, Strom, Gas und andere Dinge nach meinem Verbrauch bezahlen muss, will ich auch meine Rundfunkgebühr festgesetzt wissen, und zwar nach meiner Inanspruchnahme. Damit wäre eine gerechte Vorgehensweise vorgegeben nach dem Motto, wer viel (nützliches und noch mehr unnützes) an Rundfunk/Fernsehangeboten in Anspruch nimmt, soll für seinen Konsum entsprechend zahlen.

Freundliche Grüße

Peter Didion

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CDU

Sehr geehrter Herr Didion,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Unmut kann ich gut nachvollziehen. Niemand, der jahrelang ehrlich seine Gebühren entrichtet hat kann nachvollziehen, wenn ´Schwarzseher´ angeblich begünstigt werden.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §9 Abs.1 können die Rundfunkanstalten beim Vermieter oder Eigentümer Auskunft zu ihren Mietern verlangen, auch wenn davon kein Gebrauch gemacht wird. Es ist aber, wie berichtet wird, ein Abgleich mit den Daten der Einwohnermeldeämter geplant.

Wie der Justiziar des SWR klargestellt hat, geht es bei dem Vorgehen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht darum, frühere ´Schwarzseher´ zu schonen. Allerdings sei es sehr schwierig oder fast kaum möglich, jemandem konkret nachzuweisen, dass er Rundfunkgeräte in der Vergangenheit vorgehalten hat.
Genau dieser Nachweis wäre natürlich nötig, um ein entsprechendes Mahnverfahren einzuleiten.
Dass hier die Praxis leider eine gerechtere Lösung verhindert, ist allerdings in der Tat zu bedauern.
Ihrer prinzipiellen Kritik an der allgemeinen Finanzierung des öffentlichen Rundfunks kann ich mich allerdings nicht anschließen. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind für mich mehr als nur ein Zusatzangebot in unserer Medienlandschaft. Ein solches und prinzipiell auf alle Altersgruppen ausgerichtetes Programm ist meiner Meinung nach nicht einfach ersetzbar durch private Programme. Dies führt dann aber natürlich auch dazu, dass Nutzer der einzelnen Sparten auch Programme mitfinanzieren, die nicht genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Funk, MdB