Wie garantieren Sie die Erfüllung des Wahlgeheimnisses im Bezirk Köpenick?

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Alexander Reinfeldt
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Frage von Rüdiger A. •

Wie garantieren Sie die Erfüllung des Wahlgeheimnisses im Bezirk Köpenick?

Sehr geehrter Herr Reinfeldf,
in der Berliner Abendschau vom RBB vom 13.01.2023 erwähnte der Berliner Wahlleiter, Herr Bröchler, : „Jeder Wahlschein hat eine eigene Nummer. Und mit der können wir identifizieren, wann welche Wahlbenachrichtigung an wen rausgegeben wurde“.

Damit ist der Wahlschein auch nach Abgabe in die Wahlurne dem einzelnen Wähler zuzuordnen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.,

die Abendschau vom 13.01.2023 habe ich leider nicht gesehen und leider nicht in der Mediathek abrufen können, da sie nicht (mehr) verfügbar ist.

Wenn Wahlbenachrichtigungen herausgegeben werden, erfolgt dies anhand des Registers, in diesem sind natürlich Ihre Adressdaten hinterlegt. Das ist auch in Ordnung, da die Wahlbenachrichtigung eine Information des Wahlamtes an Sie ist, wo und wie Sie wählen können. Weiterhin hilft es den Mitarbeiter:innen im Wahllokal, Sie im Register zu finden.

Wenn Sie am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung mit zum Wahllokal nehmen, wird anhand dieser und Ihres Personalausweises Im Wahlregister geprüft, ob Sie Wahlberechtigt sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen oder mehrere Stimmzettel. Dieser ist nicht personalisiert und er trägt auch sonst keine Nummer oder andere Kennzeichnung, welche Auskünfte oder eine Zuordnung zur wählenden Person ermöglicht. Die geheime Wahl muss unbedingt gewährleistet sein und ist in der Landesverfassung und darüber stehend auch im Grundgesetz verankert.

Wenn Sie Wahlunterlagen beantragt haben, bekommen Sie die gleichen Stimmzettel, wie Sie sie auch im Lokal vorfinden würden zugesendet. Bitte achten Sie darauf die Wahlunterlagen so zu versenden, wie in der Anleitung beschrieben (rote und blaue Umschläge z.B.), da nur diese bei der Auszählung berücksichtigt werden können.

Da ich als Wahlhelfer schon sehr oft an der Auszählung und Durchführung der Wahl teilgenommen habe, kann ich Ihnen auch versichern, dass eine Zuordnung zur wählenden Person nicht erfolgt und auch nicht möglich ist. Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit der Auszählung beizuwohnen, um sich der korrekten Durchführung zu versichern.

Wahlschein und Wahlbenachrichtigung sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Wahlschein ist Ihr Stimmzettel und die Benachrichtigung hingegen ist in der Regel ein Brief an Sie mit Informationen zur Wahl (mit Datum, Ort z.B.).

Da ich als Kandidat für die Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht an der Organisation der Wahl beteiligt bin, empfehle ich Ihnen bei weiteren Fragen sich auch beim Landeswahleiter zu informieren.

Allgemeine Informationen zur Wahl finden Sie aber auch hier: 

https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2023/allgemeine-informationen/

Ich danke Ihnen für Ihre Frage und hoffe sie hinreichend beantwortet zu haben.

Herzliche Grüße

Alexander Reinfeldt