Frage an Alexandra Dinges-Dierig

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Alexandra Dinges-Dierig
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Frage von Angelika C. •

Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Angelika C.

Sehr geehrte Frau Dinges-Dierig,

bitte beantworten Sie den Petitions-Check zum Fracking-Verbot!
Wir möchten eine öffentliche Positionierung zur Forderung "Fracking vollständig gesetzlich verbieten!" von Ihnen erhalten.

MfG
Angelika Christopher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Christopher,

gern beteilige ich mich an der Fragerubrik auf abgeordnetenwatch.de (auch wenn es gegen eine solche Beteiligung gute Argumente gibt: http://www.kristinaschroeder.de/aktuelles/standpunkt-abgeordnetwatch/ ), aber am Petitionscheck nehme ich nicht teil. Warum? Wir als Bundestagsabgeordnete stimmen über Gesetzentwürfe ab, die ausgewogen besprochen werden und deren Inhalte in Ausschüssen und Arbeitskreisen eine große Detailtiefe erreichen. Ich kann und werde daher nicht auf eine Ja/Nein-Frage, wie sie beim Petitionscheck gestellt wurde, antworten.

Wenn Sie mir aber als Bewohnerin meines Wahlkreises die Frage stellen, ob ich Fracking gesetzlich verbieten möchte, beantworte ich Ihnen das gern:

Die Koalition hat sich darauf geeinigt, Fracking weitgehend gesetzlich zu verbieten. Leider hat die SPD-Fraktion durch die Anmeldung weiteren internen Beratungsbedarfes eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause verhindert. Damit ist Fracking wie bisher gesetzlich völlig unzureichend reguliert. Der Gesetzentwurf, der damit nicht zur Abstimmung kam, sah unter anderem vor,

- Fracking jeder Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig zu verbieten,

- die Länder zu ermächtigen, darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen zu können,

- in Nationalparks und Naturschutzgebieten die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie vollständig zu untersagen,

- eine verpflichtende und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung für jede Form von Fracking,

- den Wasserbehörden ein Vetorecht bei Genehmigungen zu geben,

- die verpflichtende Nutzung von "nicht" oder höchstens "schwach" wassergefährdenden Fracking-Gemischen und eine vollständige Offenlegung der eingesetzten Stoffe.

Dies alles gilt für die konventionelle Gasförderung, die weitgehend unreguliert seit Anfang der 1960er Jahre in Deutschland angewandt wird. Was die Gasförderung in unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- oder Kohleflözgestein, angeht, lässt der Gesetzentwurf sogar noch erheblich weniger Spielraum. Hier soll mit dem derzeitigen Wissensstand keinerlei kommerzielles Fracking möglich sein.

Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf. Zum einen, weil wir die Energiewende nur durch grundlastfähige Energieträger wie Gas sichern können und wir hierbei schon deshalb nicht in russische Abhängigkeit geraten sollten, weil die weltweit strengsten Umweltvorschriften bei uns angewandt werden. Darüber hinaus ist es eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass die Energiewende nicht zu unbezahlbaren Energiepreisen für die geringverdienenden Bevölkerungsschichten führt.

Und lassen Sie mich als Forschungspolitikerin einen zusätzlichen Gedanken anbringen: Deutschland darf sich Technologien nicht einfach grundsätzlich verweigern. Wir müssen immer dazu in der Lage sein können, zu forschen, weiterzuentwickeln und Technologien sicherer zu machen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit des Frackings aus Forschungszwecken.

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig