Frage an Alexandra Thein bezüglich Verbraucherschutz

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Alexandra Thein
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Frage von Maria K. •

Frage an Alexandra Thein von Maria K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Thein,

immer wieder sind Beispiele eurokratischer Regelungswut in den Zeitungen zu lesen. Welchen bzw. wie viel Einfluß hat die EU-Gesetzgebung und -Verordnung heute auf einen Bürger in Deutschland? Jemand sagte mir, daß rund 80 Prozent unserer Gesetze eigentlich aus Brüssel stammen. Stimmt das? Natürlich bin ich nicht gegen Gesetze und Regelungen, aber ich weiß auch, je mehr es davon gibt, desto weniger können sie eingehalten bzw. sinnvoll kontrolliert werden. Was wollen Sie als Abgeordnete des EU-Parlaments tun, um diese Gesetzes- und Verordnungflut einzudämmen und wirklich nur Notwendiges zu regeln?

Mit freundlichen Grüßen

Maria Kohler

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Antwort von
FDP

Liebe Frau Kohler,

die Rechtssetzung auf Europäischer Ebene nimmt mittlerweile einen großen Teil unserer Rechtssetzung insgesamt ein. Das Ausmaß ist dabei je nach Zuweisung von Gesetzgebungskompetenz von Politikfeld zu Politikfeld unterschiedlich - den größten Anteil, von über 90 Prozent aller Rechtsnormen, hat die EU im Umweltbereich. Insgesamt über alle Politikbereiche liegt der Durchschnittswert zwischen 70 und 80 Prozent.

Ausgangspunkt der Rechtssetzung durch die EU ist ganz wesentlich die Vertiefung und Harmonisierung des Europäischen Binnenmarktes. Dabei entsteht allerdings häufig neben dem gewünschten einheitlichen Rechtsrahmen (insbesondere durch Übergangsvorschriften, Ausnahmeregelungen für einzelne Länder oder unterschiedliche Auslegungen von Richtlinien) oft eine für den Bürger schwer zu verstehende und manchmal auch unsinnige Bürokratie. Das Ziel europäischer Zusammenarbeit - das Leben und die wirtschaftliche Entwicklung der Menschen grenzüberschreitend zu erleichtern - wird dabei aus dem Auge verloren. Es ist ein wichtiges Ziel der Liberalen, diese ungewünschten Nebeneffekte der europäischen Zusammenarbeit so gering wie möglich zu halten.

Die FDP hat zu diesem Zweck eine Reihe von konkreten Vorschlägen gemacht, zum Beispiel (a) die Zuständigkeit für Bürokratieabbau zur Chefsache zu machen und direkt beim Präsidenten der Europäischen Kommission anzusiedeln, (b) die im Vertrag von Nizza vorgesehene Verkleinerung der Kommission umzusetzen, (c) Europäische Gesetze, wo sinnvoll, mit einem Verfallsdatum zu versehen, (d) klare Berechnung der mit einem Gesetz verbundenen Kosten vor Beschlussfassung, (e) die Zahl der Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen erheblich zu reduzieren.

Ferner sind wir Liberale überzeugt, dass parlamentarische Mitwirkung auf nationaler wie europäischer Ebene das beste Mittel für eine bürgernähere Rechtsetzung ist. Insbesondere steht das Europäische Parlament in der Verantwortung, Maßnahmen der Kommission und des Rates auf ihre Alltagstauglichkeit und B?rgerfreundlichkeit hin zu überprüfen. Deshalb müssen die Rechte des Europäischen Parlaments weiter gestärkt werden. Die teuren "beratenden" Gremien Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen sind dagegen überflüssig oder bleiben weit hinter ihren Möglichkeiten zurück.

Stärker eingebunden werden müssen auch die nationalen Parlamente, welche die Aufgabe haben, die Arbeit der jeweiligen Regierungen in Brüssel zu kontrollieren und die europäischen Debatten in die jeweilige nationale Öffentlichkeit zu tragen. Der Deutsche Bundestag hat diese Aufgabe bisher nur unzureichend wahrgenommen - insofern setzt sich die FDP auch dafür ein, dass die Mitwirkungs- und Informationsrechte des Bundestages weiter gestärkt werden. Insgesamt wollen wir erreichen, dass die Gesetzgebung auf europäischer Ebene transparenter und für den Bürger nachvollziehbarer wird.

Im Übrigen kann die Europäische Union nach dem Subsidiaritätsprinzip nur rechtsetzend tätig werden, sofern es eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt und nachgewiesen werden kann, dass eine Regelung auf europäischer Ebene sinnvoller ist als auf nationaler. Gerade letzteres wurde in den letzten Jahren kaum beachtet. Die nationalen Parlamente stehen hier in der Pflicht, stärker auf die Einhaltung der Subsidiarität zu achten.

Insbesondere in Deutschland werden die Richtlinien auch selten 1:1 in unser nationales Recht umgesetzt. Zum einen werden nationale Regelungen "draufgesattelt"; zum anderen wird mit deutscher Pedanterie bei der Umsetzung unnötige Bürokratie produziert.

Im Sinne all dessen würde ich es im Fall meiner Wahl in das Europäische Parlament als einen persönlichen Arbeitsauftrag ansehen, darauf hinzuwirken und daran mitzuwirken, dass sich die Politik in Europa stets die Lebenswirklichkeit der Menschen in Europa zu ihrem Maßstab macht.

Mit freundlichen liberalen Grüßen,

Ihre Alexandra Thein