Hat Bayern vor (analog 9 anderen Bundesländern) für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Portrait von Alfons Brandl
Alfons Brandl
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Alfons Brandl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dmytro B. •

Hat Bayern vor (analog 9 anderen Bundesländern) für die medizinische Versorgung ukrainischen Flüchtlingen eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Brandl,

Zuerst möchte ich mich als deutscher Staatsbürger mit ukrainischen Wurzeln bei Ihnen bedanken für die Hilfe, die Bayern schon den Flüchtlingen aus dem Kriegsgebiet leistet.

Ich möchte allerdings auch fragen, ob - und wann - Bayern es vorhat eine frühere eine frühere auftragsweise Betreuung durch die Krankenkassen zu ermöglichen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in 9 anderen Bundesländer. Auch die Ersatzkassen stehen hier für schnelle und unbürokratische Lösungen zur Verfügung.

Vor allem den vielen geflüchteten älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wird das die medizinische Versorgung vereinfachen.

Mit freundlichen Grüßen
Dmytro B.

Portrait von Alfons Brandl
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am gestrigen Montag darauf verständigt, Geflüchteten aus der Ukraine einen schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. 

Geflüchtete aus der Ukraine, die vor Krieg und Zerstörung geflohen sind, benötigen einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung. Die Gesundheitsminister waren sich einig, den Weg zu ebnen, dieser humanitären Aufgabe gerecht zu werden. 

Laut dem Beschluss sollen insbesondere medizinische und pflegerische Behandlungen, die durch die Flucht unterbrochen wurden, schnellstmöglich wiederaufgenommen werden. Bund und Länder werden deshalb Festlegungen zu Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung treffen.

Leider wurde kein konkreter Zeitpunkt genannt, ich gehe aber davon aus, dass dies nun rasch erfolgen wird.

Freundliche Grüße
Alfons Brandl