Frage an Alois Karl bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Alois Karl
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Frage von Karl H. •

Frage an Alois Karl von Karl H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Leistungsprämie bekommen und werde vom Staat mit einer Steuer über 50% dafür bestraft.
Ich frage mich deshalb warum muss das sein? Der Staat hat doch die Leistung nicht erbracht, oder sehen Sie das anders?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hanuschik,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass es eine falsche Weichenstellung ist, wenn jemand wie Sie von einer Leistungsprämie weniger als die Hälfte erhält. Nachdem der Spitzensteuersatz unter 50 Prozent liegt, gibt es hierfür aus meiner Sicht zwei Ursachen. Zum einen wird von Ihrer Leistungsprämie sicher zumindest ein Teil noch für die Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen. Zum anderen greift bei Ihnen die Steuerprogression massiv.

Da ich einen solche leistungsfeindliche Steuer- und Abgabenpolitik für falsch halte, habe ich mich bereits in den letzten vier Jahren dafür eingesetzt, dass die durchschnittlichen Sozialversicherungsbeiträge wieder unter 40 Prozent des Einkommens bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden. Dies ist uns gelungen. Am deutlichsten werden Sie diesen positiven Effekt sehen, wenn Sie Ihren Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung im Oktober 2005 mit dem aktuellen Beitragssatz vergleichen. Hier konnten wir eine Senkung von 6,5 Prozent auf 2,8 Prozent erreichen.

Weiterhin haben wir uns auch eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages von 7664 € auf aktuell 8004 € durchgesetzt. Damit wird im Jahr 2009 beim gleichen steuerpflichtigen Einkommen weniger Einkommensteuer fällig als 2005.

Trotzdem bin ich mit dem Erreichten gerade in Hinblick auf die Steuerprogression nicht zufrieden. Aus meiner Sicht greift die sog. kalte Progression bei der Einkommensteuer bereits zu früh. Dies gilt auch für den Spitzensteuersatz. Früher wurde der Spitzensteuersatz erst bei wirklichen Spitzeneinkommen fällig. So hat er bei der Einführung des linear-progressiven Steuerverlaufes erst bei einem Einkommen gegriffen, dass deutlich mehr als das 20-fache eines Durchschnittseinkommens ausmachte. Heute kommt der Spitzensteuersatz bereits in Anwendung, wenn das Einkommen das 1,7-fache eines Durchschnittseinkommens überschreitet. Damit werden schon für Facharbeiter oder mittlere Angestellte hohe Steuern fällig, wenn sie wie Sie eine Leistungsprämie erhalten.

Diese Entwicklung wollen wir als CSU schon seit Jahren ändern. Wir hatten bereits 2005 zusammen mit der CDU ein Steuerkonzept vorgelegt, dass gerade mittlere Einkommen steuerlich deutlich entlastet hätte. Dies konnten wir in der Großen Koalition leider nicht durchsetzen. Erwin Huber hat dann für die CSU ein Steuerkonzept vorgelegt, das zunächst in der Koalition abgelehnt wurde. In zähen Verhandlungen ist es uns nun gelungen, einen Teil unserer Entlastungsforderungen im vor wenigen Wochen im Bundestag beschlossenen Bürgerentlastungsgesetz zu verankern. Der Großteil der Verbesserungen wird zu unserem Bedauern allerdings erst 2010 wirksam werden können.

Wir streben an, diesen Weg nach der Bundestagswahl konsequent fortzusetzen. Wir wollen den Anstieg der Steuerprogression deutlich abflachen. Dazu soll der Eingangssteuersatz stufenweise auf 12 % abgesenkt werden und das Einkommen, ab dem der Spitzensteuersatz fällig wird, deutlich angehoben werden. Zugleich wollen wir, dass künftig auch die Inflation beim Steuersatz Eingang findet, damit die Bürger bei gleicher Kaufkraft nicht immer mehr an Steuern entrichten müssen. Mehr dazu finden Sie im Regierungsprogramm der CDU/CSU.

Allerdings ist es für die Umsetzung dieser Pläne notwendig, dass wir mit einer starken CSU-Landesgruppe in einer anderen Koalition in Berlin Regierungs­verantwortung tragen. Ich lade Sie dazu ein, daran mitzuwirken, dass dies der Fall sein wird. Gerne stehe ich Ihnen in Rahmen einer meiner nächsten Veranstaltungen im Landkreis Amberg-Sulzbach hierzu gerne Rede und Antwort und freue mich auf die persönliche Begegnung mit Ihnen. Bis dahin verbleibe ich

Mit besten freundlichen Grüßen

MdB Alois Karl