Wenn der Justizminister eine Straftat begangen hat, kann er den Staatsanwalt laut § 146 GVG anweisen, diese Sache nicht aufzuklären. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 gestrichen wird?

Portrait von Aloysius Mikwauschk
Aloysius Mikwauschk
CDU
0 %
/ 8 Fragen beantwortet
Frage von Erhard J. •

Wenn der Justizminister eine Straftat begangen hat, kann er den Staatsanwalt laut § 146 GVG anweisen, diese Sache nicht aufzuklären. Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass der § 146 gestrichen wird?

Portrait von Aloysius Mikwauschk
Antwort ausstehend von Aloysius Mikwauschk
CDU
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Aloysius Mikwauschk
Aloysius Mikwauschk
CDU