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Antwort von Andreas Bernig
DIE LINKE
• 20.12.2016

(...) 116 Grundgesetz fasst den Begriff „Deutscher“ bewusst weiter als die Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich einschließlich der Statusdeutschen, weil aus geschichtlichen Gründen die Zugehörigkeit vieler Gruppen zu Deutschland nicht homogen war. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beruht zum Teil auf dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG), das 2000 in Staatsangehörigkeitsgesetz umbenannt wurde. Belegt habe ich meine Staatsangehörigkeit mit der entsprechenden Eintragung im Personalausweis, ich halte das für ausreichend. (...)

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