
Ich bin in Stettin geboren und habe eine doppelte Staatsbürgerschaft.

Ich bin in Stettin geboren und habe eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Es betrifft natürlich nicht Europäer.
Die entsprechende frühere Regelung sah auch dann eine Anspruchseinbürgerung vor, wenn der Lebensunterhalt zwar nicht ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert werden konnte, man diese Inanspruchnahme aber nicht selbst zu vertreten hatte.
In Deutschland geborene Ausländer, die sich an Recht und Gesetz halten, müssen sich keine Sorgen darüber machen, dass sie abgeschoben werden.
Ich kann mit Hilfe Ihrer Angaben weder überprüfen, ob Sie sich legal im Land aufhalten, noch ob Sie straffällig werden, einer terroristischen Vereinigung angehören und auf welcher Grundlage Sie in Deutschland leben.
Als SPD konnten wir uns mit unserer Forderung nach einer Übergangsregelung nicht durchsetzen