Frage an Andreas Lenz

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Andreas Lenz
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Frage von Robert P. •

Frage an Andreas Lenz von Robert P.

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Lenz

im Namen unseres Bundeslandes, seiner Bürger, seiner Tiere und seiner Natur bitte ich Sie dringend darum, gegen ein Fracking-Gesetz zu stimmen, dass das Fracking in konventionellen Lagerstätten erlaubt. Ein solches Gesetz würde große Teile des gesamten Bundesgebiets dem Fracking preisgeben – und damit uns, unsere Kinder und unsere Enkel den teils unabsehbaren, teils aber schon belegten Gefahren, die auch das Fracking in konventionellen Lagerstätten unweigerlich mit sich bringt.
In den USA leiden bereits zahllose Menschen darunter, dass ihr Trinkwasser durch Fracking verunreinigt worden ist. Wie eine aktuelle wissenschaftliche Studie belegt, werden insbesondere kleine Kinder durch die Nebenwirkungen des Fracking für ihr ganzes Leben geschädigt. Wollen Sie als politischer Vertreter unseres Bundeslandes dieses Land und seine Bürger diesen Risiken preisgeben?

Bitte stimmen Sie gegen den aktuellen Gesetzesvorschlag der großen Koalition und setzen Sie sich für ein absolutes, ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland ein. Zudem warte ich immer noch auf meine Anfrage von vor ein paar Wochen.

Vielen Dank und beste Grüße Robert Pawlowski, evang. Pfarrer i.R., M.A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Pawlowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die verzögerte Antwort bitte ich zu entschuldigen.

Zum Thema Fracking: Der Deutsche Bundestag hat im Sommer dieses Jahres ein Gesetz beschlossen, das ein vollständiges Verbot unkonventionellen Frackings in Deutschland regelt.

Wörtlich steht folgendes im Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie:
„Eine Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 ist zu versagen, wenn
Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl aufgebrochen werden soll.“

Ich begrüße dieses Verbot und habe mich dafür auch immer persönlich eingesetzt. Einzig Niedersachsen (rot-grün-regiert) will 4 Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken zulassen.

Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots.

Bayern hat sich schon frühzeitig gegen unkonventionelles Fracking ausgesprochen. „Gefrackt“ (konventionell) wird übrigens schon jetzt in erheblichem Umfang vor allem in Niedersachsen unter einer rot-grünen Landesregierung.

Bei der Fracking-Technologie kann zwischen bereits langjährig erprobten Anwendungen in Deutschland ("konventionelles Fracking") und neuen Anwendungen ("unkonventionelles Fracking") unterschieden werden. Das konventionelle Fracking bei der Erdgasförderung aus Sandgestein wird in Deutschland bereits seit vielen Jahren angewendet. Die Bestimmungen hierfür regelt das geltende Berg- und Wasser- und sonstige Umweltrecht. Die meisten dieser Lagerstätten befinden sich in Niedersachsen. Die Genehmigung von Fracking-Vorhaben ist eigenständige Angelegenheit der Bundesländer. Auch hier wird der Rechtsrahmen durch das neue Gesetz erheblich verschärft.

Zur weiteren Information finden Sie unter folgendem Link meine Rede zum Thema im Plenum des Deutschen Bundestages vom 24.06.2016:

http://www.andreas-lenz.info/reden.html/2016/10/06/180.-sitzung-vom-24.06.2016/

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine persönliche Sichtweise darlegen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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