Frage an Andreas Rentzos bezüglich Gesundheit

Andreas Rentzos
Einzelbewerbung
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Frage von Roger S. •

Frage an Andreas Rentzos von Roger S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rentzos,

wie kommt es, dass ein Einzelbewerber für die Bundestagswahl zugelassen wird? Ist für mich überraschend neu, aber hoch spannend. Bitte, wie kann ich erkennen wofür Sie einstehen werden im Falle eines Wahlerfolges?

Herzlichen Dank
Roger Schartel
Eschenburg

Antwort von
Einzelbewerbung

Guten Tag Herr Schartel,

um als Bewerber für die Bundestagswahl zugelassen zu werden, müßen Sie eine Anzahl von Unterstützungsschriften (also Bürger die möchten, daß Sie zur Wahl stehen) sammeln und beim Kreiswahlleiter einreichen. Natürlich nicht ohne weitere Formalitäten (Wählbarkeitsbescheinigungen, etc.). Somit soll jedem Bürger erlaubt sein das Volk zu vertreten - leider wird dieses Wissen zu wenig gefördert und wir alle haben im Kopf, daß man nur Parteien wählen kann oder das jede Stimme die nicht an eine "Groß-Partei" geht eine verlorene Stimme ist. Das ist falsch!
Sie haben 2 Stimmen bei der Bundestagswahl und wählen mit der Erststimme einen Direktkandidaten, der in den Bundestag soll und mit der Zweitstimme einen Listenkandidaten einer Partei. "Erststimmen-Kandidat" kann jeder Bürger werden, Ihre Zweitstimme wählt aber immer einen Parteiangehörigen - Sie müßen aber nicht beide Stimmen abgeben!

Wofür ich nach erfolgreicher Wahl einstehen werde können Sie am besten über meine Internet-Seite sehen: http://www.keinen-von-da-oben.de oder Sie fragen mich direkt, hier oder unter info@keinen-von-da-oben.de

Was ich Ihnen versprechen kann, ist dass ich unter keinem Fraktionszwang stehe und somit gegen meine Überzeugung abstimme! Das ich mich keinem politischen Spektrum unterordnen werde, sondern nur für das Wohl der Bürger entscheiden werde!

Zum Abschluß möchte ich Ihnen etwas zum Nachdenken mitgeben:
Als demokratischer Grundgedanke der Bundesrepublik wurde im Grundgesetz, Artikel 38 festgehalten: "/Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen./". Dementsprechend ist kritisch zu hinterfragen ob Abgeordnete die in einer Partei sind, nach ihrem Gewissen handeln - oder nach Fraktionszwängen. Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, sondern nur auf die Seite des Bundestages verweisen, dort können Sie sich selbst ein Bild machen:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Rentzos