Wie ist es für Sie als Absolvent der MLU ertragbar in ihrer Koalition eine nie dagewesene Kürzungspolitik für die Universität mitzutragen?

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Andreas Schmidt
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Frage von Timo S. •

Wie ist es für Sie als Absolvent der MLU ertragbar in ihrer Koalition eine nie dagewesene Kürzungspolitik für die Universität mitzutragen?

#moderndenken lautet das Landesmotto Sachsen-Anhalts.
Davon lässt sich allerdings in Ihrem Koalitionsvertrag wenig finden.
Zumindest hätten vor allem junge Wähler*innen erwarten dürfen, dass sie dort in irgendeiner Form repräsentiert werden, zum Beispiel in Form der Rücknahme der Kürzungsankündigungen für die MLU. Fehlanzeige!
Die Universität ist aktuell nur eingeschränkt handlungsfähig, Literatur für neu geschaffene Studiengänge kann gar nicht erst angeschafft werden,u.a. hier nachzuhören:
http://studentin.radiocorax.de/2022/02/09/folgen-der-kuerzungen-bei-der-universitaetsbibliothek/
Ist das wirklich das Zukunftsland Sachsen-Anhalt? Insgesamt könnten durch die Kürzungen 3000 Studienplätze und somit JUNGE Einwohner des überaltertsten Bundeslands wegfallen. Großprojekte in Schierke kann und wird das Land fleißig mitfinanzieren. Das ebenfalls nicht unbedingt als "reich" geltende Bundesland Thüringen konnte während Corona die Universitäten gar finanziell unterstützen.

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Sehr geehrter Herr S.,

ich wundere mich ein wenig, wie leicht der Leitung meiner alten Alma Mater gelingen konnte, eine Debatte über angebliche Kürzungen der Hochschulmittel des Landes auszulösen und wie leicht es geschah, dass die Presse die Behauptung von Kürzungen aufgriff und weitertrug, wo doch der Beleg des Gegenteils öffentlich zugänglich und leicht nachzuschauen ist. 

2018 erhielt die MLU 150.523.284 Euro, der Haushaltsplan des Landes veranschlagte für 155.778.000 Euro, für 2020 160.270.700 und für 2021 163.813.200. 2022 werden es voraussichtlich 166 Mio. Euro sein. Anders als vor 2016 wurden und werden die mit der Universität abgeschlossenen Zielvereinbarungen mit diesen steigenden Zuschüssen in dem Sinne ausfinanziert, dass die Tariferhöhungen für die Beschäftigten, die zu unabwendbaren steigenden Personalkosten führen vollständig finanziert werden und seit 2020 ein Inflationsausgleich für Sachkosten berücksichtigt ist. Mit den jährlichen Steigerungen, die auf Seite 57 des Einzelplans 6 im Haushaltsplan des Landes für die Jahre 2020/2021 für jedermann nachzulesen sind, ist die Grundfinanzierung erstmals verlässlich dynamisiert worden. Bereits seit 2017 stellt das Land auf Beschluss der damaligen Koalition das Geld, welche das Land mit der vollständigen Übernahme der Kosten für die Zahlung von BaFöG durch den Bund nicht mehr für diesen Zweck aufwenden muss, den Hochschulen zur Verfügung. Von den 26,5 Mio. Euro, die die Hochschullandschaft seitdem zusätzlich erhält, fließen 11 Mio. Euro als Zuschüsse des Landes zur Umsetzung der Hochschulstrukturplanung sowie zur Begleitung erforderlicher Profilierungsprozesse, in die Kofinanzierung nationaler und internationaler Forschungs- und Fördermittel, in die Landesforschungsförderung und die Landesgraduiertenförderung sowie als Zuschüsse für Investitionen an das Universitätsklinikum Halle und das Universitätsklinikum Magdeburg. 15 Mio. Euro wurden der Grundfinanzierung der Hochschulen zur Verfügung gestellt, davon 4,7 Mio. der MLU. 

Die Landesausgaben im Hochschulbereich sind also in den Jahren, in denen die SPD den Wissenschaftsminister stellt, erheblich gewachsen. Das wird sich, so ist es im Koalitionsvertrag, der ebenfalls öffentlich vorliegt, festgeschrieben, fortsetzen. Zur Ausfinanzierung der Tarife, dem Inflationsausgleich und der Fortschreibung des Geldes aus der Umstellung der Finanzierung von BaFöG kommt ab 2022 der im Sommer 2020 vereinbarten Corona-Solidaritätsbeitrag in Höhe von 6 Millionen Euro ab 2022 und die Zusage pandemiebedingte Mehraufwendungen der Hochschulen zu finanzieren.

Mit diesem Rahmen erfüllen alle Hochschulen des Landes die Aufgaben der laufenden Zielvereinbarungen – mit Ausnahme der MLU. Warum ist das so? Die MLU schiebt seit mehr als 20 Jahren die Reform ihres Ausbildungs- und Forschungskanons vor sich her, die alle anderen Hochschulen nach 2013 hinter sich gebracht haben. Ich werde mich aller Ratschläge an den Senat zu Lösungsmöglichkeiten enthalten. Die Frage, wie diese Aufgabe gelöst wird, zu beantworten, sind einzig die Hochschulgremien berechtigt und zuständig. Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die gegenwärtig durch das Rektorat unterbreiteten Vorschläge eher dazu dienen, vorzuführen, dass die MLU mit der geltenden Zielvereinbarung und den gewährten Zuschusssteigerungen nicht auskommen kann, als das Problem zu lösen.

Es gibt keine Kürzungen für die MLU, aber es wird auch keine Steigerung des Budgets über das Maß dessen, was alle Hochschulen des Landes an Steigerungen erhalten, geben. Die Arbeit der Hochschulgremien muss aus meiner Sicht an dieser Tatsache und an der Erkenntnis, dass mit jedem Jahr, in dem die Universität versäumt, die genannte Strukturfrage zu beantworten, sie sich selbst schwächt. Wir werden im Zuge der Haushaltsberatungen das Gespräch mit der Universität dazu suchen.

Mit den besten Grüßen

Andreas Schmidt

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